Die Reform des Zugewinns und des Versorgungsausgleichs
Seminar
In Münster, Berlin, Dortmund und an 3 weiteren Standorten
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Anfänger
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Ort
Zusammen mit dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) werden zum 01.09.2009 voraussichtlich die geplanten Reformen im Güterrecht und im Versorgungsausgleich in Kraft treten. Im Zugewinn werden die Möglichkeit eines "negativen Anfangsvermögens" und die geplanten Änderungen in § 1378 II BGB zu ebenso tiefgreifenden Änderu...
Standorte und Zeitplan
Lage
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Meinungen
Inhalte
Günther R. Neugebauer, Rechtsanwalt, Stuttgart (alt.) Hans-Otto Burschel, Direktor am ArbG Bad Salzungen (alt.)
Zum Inhalt:
Zusammen mit dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) werden zum 01.09.2009 voraussichtlich die geplanten Reformen im Güterrecht und im Versorgungsausgleich in Kraft treten. Im Zugewinn werden die Möglichkeit eines "negativen Anfangsvermögens" und die geplanten Änderungen in § 1378 II BGB zu ebenso tiefgreifenden Änderungen der Rechtspraxis führen wie die Abkehr von der Gesamtsaldierung und die erheblich erweiterten Möglichkeiten von Parteivereinbarungen im Versorgungsausgleich. Das Seminar gibt einen umfassenden und systematischen Überblick über die Neuerungen und ihre Auswirkungen für die anwaltliche Beratungspraxis.
Allgemeine Hinweise:
Gebühr: Eintagesseminare 5 Std. eff. € 111,-; Zweitagesseminare 10 Std. eff. € 222,-;
jeweils zzgl. USt. inkl. Fortbildungsurkunde und Skriptum in elektronischer Form
Seminarzeiten: Fr. 13.00-18.15 Uhr; Sa. 09.00 - 14.30 Uhr
Skript (gebunden) ohne Teilnahme je 24,90 € zzgl. USt. und € 2,50 Versandkosten (Auslieferung ab erstem Seminartermin!)
Die Reform des Zugewinns und des Versorgungsausgleichs