Die Vereinssatzung als Steuerfalle – worauf muss der Vorstand achten?
Seminar
Online
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Anfänger
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Methodik
Online
Unser Referent Stefan Wagner zeigt Ihnen in diesem Seminar auf, worauf Sie als Vorstand in der Satzung achten müssen, damit Ihr Verein nicht in die Steuerfalle gerät. Gerichtet an: Vereinsvorstände, Vereinsgeschäftsführer, Schatzmeister, Kassenwart, Abteilungsleiter
Hinweise zu diesem Kurs
keine
Meinungen
Dozenten
Stefan Wagner
Jurist, Vereinspraktiker
Der Jurist und Vereinspraktiker unterrichtet seit Jahren an der Führungsakademie des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) in Köln und hält regelmäßig Seminare für Vereine und Verbände. Außerdem ist er Vorsitzender des Schiedsgerichts beim Sächsischen Schwimmverband e. V.
Inhalte
Eine Vereinssatzung ist eine diffizile Sache. Sie ist die Visitenkarte des Vereins und Dreh- und Angelpunkt für das Vereinsleben und die Struktur des Vereins. Von den Anforderungen der Gemeinnützigkeit bis hin zur Unterrichtung des Finanzamts über wesentliche Änderungen im Verein – Stolperfallen gibt es genügend, die es zu umschiffen gilt. Dieses Online-Seminar zeigt Ihnen auf, wo Steuerfallen lauern und worauf der Vorstand achten muss.
Die Inhalte:
- Anforderungen der Gemeinnützigkeit: Zweck und Zweckverwirklichung
- Steuer-Mustersatzung jetzt Pflicht
- Beitragsgestaltung und Umsatzsteuerpflicht
- Problem der gespaltenen Beitragspflicht
- Sind Kurzzeitmitgliedschaften zulässig?
- Vergütungen im Verein: Gefahr für die Gemeinnützigkeit
- Untergliederungen des Vereins: Haftungsfalle für den Vorstand
- Vermögensbindung: Neue Rechtsprechung des BFH
- Kassenprüfung des Vereins
- Bildung von steuerunschädlichen Rücklagen: Was muss die Satzung regeln?
- Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung des Vorstands
- Der Rechenschaftsbericht des Vorstands
- Wer nimmt die Arbeitgeberfunktion im Verein wahr?
- Einführung des Ressortprinzips: Wer ist im Vorstand für was zuständig?
- Unterrichtung des Finanzamts über wesentliche Änderungen im Verein
Die Vereinssatzung als Steuerfalle – worauf muss der Vorstand achten?