Die Vermögensoffenbarung des Schuldners bei der Zwangsvollstreckung - Neueregelungen seit 01.01.2013 zum Offenbarungsverfahren und zum Schuldnerverzeichnis

Seminar

In Berlin

190 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Berlin

  • Dauer

    1 Tag

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung zum 01.01.2013 ist das Verfahren zur Vermögensoffenbarung und Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO grundlegend neu geregelt worden. Das betrifft auch die Vermögensoffenbarung in der Fiskal- und Verwaltungsvollstreckung nach § 284 AO. Die Vermögensoffenbarung des Vollstreckungsschuldners ist das geeignete Mittel, um Kenntnisse über pfändbare Forderungen und Sachen zu erlangen und um auf den Schuldner legitimen Zahlungsdruck auszuüben. Mit der gesetzlichen Neukonzeption ist die Vermögensoffenbarung auch bei der Verwaltungsvollstreckung unmittelbar den Vollstreckungsbehörden übertragen. Im Seminar werden die grundlegenden Neuregelungen des § 802c ZPO und zum zentralen elektronischen Vermögensverzeichnis eingehend dargestellt und die rechtlichen, organisatorischen und praktischen Kenntnisse zur selbstständigen Durchführung des Verfahrens vermittelt. Ebenfalls werden die Voraussetzungen der sogenannten Offenbarungspflicht, der Umfang der Vermögensoffenbarung, Einsicht und Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis und zahlreiche Fragen des praktischen Verfahrens erläutert.

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Berlin
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Inhalte

Schwerpunkte: Neuregelungen der Vermögensoffenbarung nach dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung Verfahrensvoraussetzungen Verfahrensgang (verpflichtete Personen; Inhalt des Vermögensverzeichnisses) Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Rechtsschutz Vollstreckungsschutz Schuldnerverzeichnis; altes dezentrales Schuldnerverzeichnis und neues elektronisches Schuldnerverzeichnis Kostenfragen

Zusätzliche Informationen

0914VLB221

Die Vermögensoffenbarung des Schuldners bei der Zwangsvollstreckung - Neueregelungen seit 01.01.2013 zum Offenbarungsverfahren und zum Schuldnerverzeichnis

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