Mit dem bundeseinheitlichen Einbürgerungstest sollen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen werden. Diese werden ab dem 1. September 2008 als zusätzliche Einbürgerungsvoraussetzung in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes verlangt. Dabei handelt es sich um einen Multiple- Choice- Test, der pro Frage...
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Mönchengladbach
(Nordrhein-Westfalen, NRW)
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Mit dem bundeseinheitlichen Einbürgerungstest sollen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen werden. Diese werden ab dem 1. September 2008 als zusätzliche Einbürgerungsvoraussetzung in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes verlangt. Dabei handelt es sich um einen Multiple-Choice-Test, der pro Frage vier Antwortmöglichkeiten vorgibt, von denen jeweils nur eine richtig ist. Wer auf dem Prüfungsfragebogen 17 der 33 Fragen richtig angekreuzt hat, hat den Test bestanden. In jedem Prüfungsfragebogen sind drei landesbezogene Fragen enthalten. Der Test kann unabhängig davon abgelegt werden, ob zuvor ein Einbürgerungskurs besucht worden ist; er kann auch beliebig oft wiederholt werden. Die Stadt- oder Kreisverwaltungen (Ausländerbehörden) beraten Einbürgerungswillige, ob sie bereits die sonstigen, insbesondere die zeitlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen. Sie informieren auch darüber, wo sie gegebenenfalls einen Sprachtest und wo sie den Einbürgerungstest ablegen können. Ein bestandener Einbürgerungstest gilt nicht als Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse! Anmeldefrist: 22.03.2010-14.05.2010 Status: Details zum Kurs Zeitraum: Sonntag, 13.06.2010 bis Sonntag, 13.06.2010, von 09:00 bis 10:00 Uhr an 1 Termin
Personalausweis oder Reisepass bei der Prüfung erforderlich!