Einnahmen- und Überschussrechnung

Seminar

In Hamburg, Frankfurt Am Main, München und an 7 weiteren Standorten

950 € inkl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Intensivseminar berufsbegleitend

  • Niveau

    Anfänger

  • Ort

    An 10 Standorten

  • Unterrichtsstunden

    7h

  • Dauer

    1 Tag

Einnahmen- und Überschussrechnung                                                     

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Berlin
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Goethestr. 34, 13086

Beginn

auf Anfrage
Dresden (Sachsen)
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Rosenstraße 36, 01067

Beginn

auf Anfrage
Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen, NRW)
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Stadttor 1

Beginn

auf Anfrage
Frankfurt Am Main (Hessen)
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Mainzer Landstraße 50, 60325

Beginn

auf Anfrage
Hamburg
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Stadthausbrücke 1-3, 20355

Beginn

auf Anfrage
Munster (Niedersachsen)
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Beginn

auf Anfrage
München (Bayern)
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Baaderstraße 88-90, 80469

Beginn

auf Anfrage
Stuttgart (Baden-Württemberg)
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Königstraße 10, 70173

Beginn

auf Anfrage
Wien (Australien)
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Mariahilfer Straße 123, 1060

Beginn

auf Anfrage
Zürich (Schweiz)
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Seefeldstrasse 69, 8008

Beginn

auf Anfrage
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Fragen & Antworten

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Meinungen

Themen

  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG
  • Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Inhalte

Kurslevel:
Einsteiger

Zielgruppe:
Existenzgründer

Voraussetzungen:
Keine Vorkenntnisse erforderlich

Methode:
Vortrag mit Beispielen und Übungen.

Seminarziele:
Unternehmen bzw. Selbständige, die einen Gewinn bis max. 50.000 EUR in einem Geschäftsjahr haben, dürfen ihren Gewinn einfach durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. In diesem Seminar lernen Sie die Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) als Art der Gewinnermittlung kennen. Des Weiteren erhalten Sie einen Einblick in steuerliche Besonderheiten und werden anhand von Beispielen zur Erstellung einer EÜR geführt.

Themen:
A. Grundlagen der Buchführung
Wer hat die Buchhaltung erfunden? Was ist ein Beleg und wann kann er gebucht werden? Was bedeutet Inventar und Inventur? Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden? Was ist ein Wirtschaftsjahr?

B. Kleinunternehmer nach § 19 UStG
Was bedeutet Kleinunternehmer nach § 19 UStG? Wann muss ich Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und wann nicht? Was bedeutet Regelbesteuerung?

C. Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Wie wird der Gewinn ermittelt? Was muss dabei beachtet werden? Was gehört zu den Betriebseinnahmen und was gehört zu den Betriebsausgaben? Was bedeutet Abschreibung? Was sind Privatentnahmen? Was bedeutet die 1% Regelung beim PKW?

Unsere dozenten

Herr Mario Bach studierte Wirtschaftswissenschaft an der Universität Duisburg /Essen mit Schwerpunkt Controlling. Er ist seit über 10 Jahren als Berater und Trainer für Analyse- und Reporting-Systeme für Finanzen und Controlling im Einsatz. Dabei setzt er MS Excel für Lösungen am Einzelplatz und MS Access bzw. MS SQL Server und die entsprechenden Reporting-Techniken für serverbasierte Datenanalysen im Bereich Controlling und Finanzen ein.


Zusätzliche Informationen

Unternehmen bzw. Selbständige, die einen Gewinn bis max. 50.000 EUR in einem Geschäftsjahr haben, dürfen ihren Gewinn einfach durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. In diesem Seminar lernen Sie die Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) als Art der Gewinnermittlung kennen. Des Weiteren erhalten Sie einen Einblick in steuerliche Besonderheiten und werden anhand von Beispielen zur Erstellung einer EÜR geführt.

Einnahmen- und Überschussrechnung

950 € inkl. MwSt.