Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten -Grundmodul-(224)

Kurs

In Berlin

1.960 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Ort

    Berlin

Zielsetzung Zielgruppe Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit. Preis Preis1960,00 € Angebotsbeschreibung Angebotsform Vollzeit Sonstige Informationen Teilnahmevoraussetzung Seminarziel:

Die Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ist nach§ 3 Abs. 1 der BGV A3-Vorschrift nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht durchzuführen. Um diese eigenständig im Unternehmen durchführen zu dürfen, benötigen Sie eine entsprechende Ausbildung.

Leitung und Aufsicht durch eine Elektrofachkraft sind alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, damit Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln von Personen, die nicht die Kenntnisse und Erfahrungen einer Elektrofachkraft haben, sachgerecht und sicher durchgeführt werden können. Das Betreiben umfasst alle Tätigkeiten (Bedienen und Arbeiten) anund in elektrischen Anlagen sowie an und mit elektrischen Betriebsmitteln. Zum Instandhalten (siehe DIN 31051) gehören die Inspektion (Kontrolle), die Wartung und die Instandsetzung.In dem zweiwöchigen Lehrgang werden die notwendigen Grundlagen der Elektrotechnik in Theorie und Praxis nach BGG 944 vermittelt. Letzte Aktualisierung: 21.12.2017 Kurs vom Merkzettel entfernen Kurs dem Merkzettel hinzufügen  

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Lage

Beginn

Berlin
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Breite Straße 29, 10178

Beginn

auf Anfrage

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  • Instandhaltung

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Zielsetzung Zielgruppe

Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit.

Preis Preis 1960,00 € Angebotsbeschreibung Angebotsform

Vollzeit

Sonstige Informationen Teilnahmevoraussetzung

Seminarziel:

Die Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ist nach§ 3 Abs. 1 der BGV A3-Vorschrift nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht durchzuführen. Um diese eigenständig im Unternehmen durchführen zu dürfen, benötigen Sie eine entsprechende Ausbildung.

Leitung und Aufsicht durch eine Elektrofachkraft sind alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, damit Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln von Personen, die nicht die Kenntnisse und Erfahrungen einer Elektrofachkraft haben, sachgerecht und sicher durchgeführt werden können. Das Betreiben umfasst alle Tätigkeiten (Bedienen und Arbeiten) anund in elektrischen Anlagen sowie an und mit elektrischen Betriebsmitteln. Zum Instandhalten (siehe DIN 31051) gehören die Inspektion (Kontrolle), die Wartung und die Instandsetzung.

In dem zweiwöchigen Lehrgang werden die notwendigen Grundlagen der Elektrotechnik in Theorie und Praxis nach BGG 944 vermittelt.

Letzte Aktualisierung: 21.12.2017 Kurs vom Merkzettel entfernen Kurs dem Merkzettel hinzufügen

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1.960 € zzgl. MwSt.