Erstellung eines Sicherheitskonzeptes gemäß § 43 MVStättVO.

Seminar

In Köln

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Köln

  • Beginn

    nach Wahl

TÜV Rheinland Akademie GmbH Kurzbeschreibung: Betreiber von Versammlungsstätten sind verpflichtet, abhängig von der Veranstaltungsart ein Sicherheitskonzept aufzustellen und einen Ordnungsdienst einzurichten. Die rechtlichen Grundlagen zu Sicherheitskonzepten beim Bau oder Betrieb einer Versammlungss

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Köln (Nordrhein-Westfalen, NRW)
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Universitätsstr. 33 50931, 50441

Beginn

nach WahlAnmeldung möglich

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Themen

  • Sicherheitskonzept

Inhalte


Bildungsziel: Sie lernen die rechtlichen Anforderungen an Sicherheitskonzepte bei Veranstaltungen kennen. Sie sind in der Lage, Gefährdungspotenziale bei Veranstaltungen fachgerecht einzuschätzen. Sie wissen, welche Aspekte ein Sicherheitskonzept für Veranstaltungen auf Grundlage der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) beinhalten muss.

Beschreibung:

Gesetzliche Grundlagen für Sicherheitskonzepte bei Veranstaltungen, Betreiberpflichten nach MVStättVO
Aufbau eines Sicherheitskonzeptes
Wie ermittelt man Gefährdungen?
Kriterien für die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes
Berechnung der höchstzulässigen Besucherzahl (Fläche, Rettungswege)
Organisation und Koordination der Veranstaltung und der Ordnungsdienste
Besonderheiten
in Stadthallen und Arenen
bei Veranstaltungen im Freien „Open-Air"
über 5.000 Besucher bei Stadtfesten oder Umzügen
Kooperation mit Behörden
Praktische Übungen anhand von realistischen Szenarien


Erstellung eines Sicherheitskonzeptes gemäß § 43 MVStättVO.

Preis auf Anfrage