Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nach Anlage 10 der FKR (20 UE)
Kurs
In Kaiserslautern
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Ort
Kaiserslautern
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Unterrichtsstunden
20h
Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz Nach § 24 Abs. 2 Nr. 2 RöV müssen Personen, die unter unmit-telbarer Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arz-tes im Rahmen einer Operation oder Intervention Röntgenein-richtungen bedienen, die erforderlichen Kenntnisse im Strah-lenschutz durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs nach Anlage 10 RöV nachweisen (20 Stunden). Gerichtet an: Personen mit abgeschlossener medizinischer Ausbildung (Arzthelfer/-innen, med.-techn. Funktionsassistenten/-innen, Krankenpflegern/Krankenschwestern, Physiotherapeut/-innen, Rettungsassistent/-innen), die unter unmittelbarer Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes im Rahmen einer Operation oder Intervention Röntgeneinrichtungen bedienen.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Erlaubnis zum Führen der berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf
Meinungen
Dozenten
Heiderose Hempel-Marchand
Strahlenschutz
Lehr-MTRA mit langjähriger Erfahrung
Inhalte
- Allgemeine Grundlagen
- Grundlagen der Röntgenanatomie und instelltechnik
- Strahlenschutz des Patienten und des Personals
- Organisation des Strahlenschutzes
- Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Qualitätssicherung
- Gerätetechnik speziell für OP-Personal
- Erörterung offener Fragen
- Praktische Einweisung
Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz Nach § 24 Abs. 2 Nr. 2 RöV müssen Personen, die unter unmit-telbarer Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arz-tes im Rahmen einer Operation oder Intervention Röntgenein-richtungen bedienen, die erforderlichen Kenntnisse im Strah-lenschutz durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs nach Anlage 10 RöV nachweisen (20 Stunden)
Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nach Anlage 10 der FKR (20 UE)