Fahrerlaubnisrecht und Führerscheinkontrolle

Seminar

In Hamburg

740 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Anfänger

  • Ort

    Hamburg

  • Dauer

    1 Tag

Gerichtet an: Das Seminar wendet sich an Fuhrparkverantworliche und sonstige Fach- und Führungskräfte, die einen Einblick rund um das Thema Fahrerlaubnisrecht und Führerscheinkontrollen erhalten wollen. Es empfielt scih nicht nur Nachwuchskräften, sondern auch erfahrenen Fachleuten, die ihr Wissen aktualisieren möchten.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Hamburg
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Beginn

auf Anfrage

Hinweise zu diesem Kurs

Spezielle Vorkenntnisse sind für den erfolgreichen Seminarbesuch nicht notwendig. Es wäre allerdings vorteilhaft, wenn Sie bereits erste (praktische) Erfahrungen im Zusammenhang mit Fragestellungen des Fahrerlaubnisrechts und bei der Durchführung von Führerscheinkontrollen sammeln konnten.

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Inhalte

Fuhrparkverantwortliche in Unternehmen haben sich regelmäßig davon zu überzeugen, dass alle Nutzer von Firmenfahrzeugen eine entsprechend gültige Fahrerlaubnis besitzen. Die gesetzliche Grundlage für die Pflicht zur Kontrolle der Führerscheine ergibt sich dabei aus § 21 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Danach haftet strafrechtlich nicht nur der Fahrer, der sich beim Führen eines Fahrzeugs nicht im Besitz der erforderlichen bzw. gültigen Fahrerlaubnis befindet, sondern auch der Halter, d. h. das Unternehmen bzw. dessen gesetzlicher Vertreter, also der Fuhrparkverantwortliche. Dabei reicht fahrlässiges Handeln bereits aus. Neben dem Verlust des Versicherungsschutzes können Geldstrafen oder gar Freiheitsstrafen die Folge sein. Zu einer ordnungsgemäßen Führerscheinkontrolle gehört nicht nur die Prüfung, ob der Fahrer überhaupt eine Fahrerlaubnis besitzt, sondern auch, für welche Fahrzeugklassen diese gelten soll. Zudem ist zu prüfen, ob bei einem Dienstwagennutzer Auflagen oder Beschränkungen im Führerschein eingetragen sind, z. B. das Fahren ausschließlich von Fahrzeugen mit Automatikgetriebe. Auch das Prüfen eines ausländischen Führerscheins gehört zum Aufgabenbereich eines Fuhrparkverantwortlichen. Wird in diesem Fall nicht ein zusätzlicher internationaler Führerschein oder die Übersetzung des vorgelegten Führerscheins verlangt, kann dies böse Folgen für den Fuhrparkverantwortlichen haben – denn es liegt dann ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor! Wie häufig Führerscheine generell zu überprüfen sind, welche datenschutzrechtlichen Aspekte zu beachten sind und bei welchen Fahrzeugklassen die erteilte Fahrerlaubnis nach Ablauf einer bestimmten Zeit bzw. nach Erreichen eines bestimmten Alters ihre Gültigkeit verliert, sind weitere Fragen, die sich im Zusammenhang mit Führerscheinkontrollen regelmäßig stellen bzw. die im Prüfungszyklus zu berücksichtigen sind.

Erfahren Sie in diesem Kompaktseminar alles rund um das Thema „Fahrerlaubnisrecht und Führerscheinkontrolle“. Stellen Sie so für sich und Ihr Unternehmen sicher, dass Führerscheinkontrollen zukünftig rechtlich einwandfrei und unter Minimierung von Haftungsrisiken durchgeführt werden.

Inhalte:

Rechtsgrundlagen und Begriffsbestimmungen

Die Erteilung der Fahrerlaubnis

  • Gültigkeit der Fahrerlaubnis
  • Verlängerung der Fahrerlaubnis bei Nutzfahrzeugen

Aussehen und Inhalt nationaler Führerscheine

Die einzelnen Fahrerlaubnisklassen

  • Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge
  • Neue Klasseneinteilung (§ 6 FeV)
  • Mit umfasste Klassen
  • Notwendiger Vorbesitz einzelner Fahrerlaubnisklassen (§ 9 FeV)
  • Regelungen zum Mindestalter (§ 10 FeV)
  • Fahrerlaubnis für Automatikfahrzeuge (§ 17 VI FeV)
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV)
  • Geltungsdauer einzelner Fahrerlaubnisklassen
  • Die richtige Fahrerlaubnis für Kleintransporter und „leichte Sattelkraftfahrzeuge“

Der EU-Führerschein

Der internationale Führerschein

Gültigkeit im Ausland erworbener Führerscheine (ausländische Fahrerlaubnis)

  • Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse in Deutschland – Voraussetzungen
  • Benutzung ausländischer internationaler oder nationaler ausländischer Führerscheine in Deutschland
  • Ausländische Fahrerlaubnisse aus EU-Mitgliedsstaaten und EWR-Staaten
  • Fahrerlaubnisse aus sog. „anderen Staaten“

Führerscheinkontrolle

  • Verantwortung des Fuhrparkverantwortlichen im Rahmen des § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG
  • Verantwortung des Fuhrparkverantwortlichen unter zivil- und versicherungsrechtlichen Gesichtspunkten
  • Kontrolle bedeutet Einsichtnahme
  • Regelmäßige Prüfung – Aber wie oft?
  • Prüfung bei konkreten Verdachtsmomenten
  • Kontrolle ist gut, Dokumentation ist besser
  • Führerscheinkontrolle und Datenschutz – Was zu beachten ist!
  • Delegieren der Führerscheinprüfung an Mitarbeiter oder Drittunternehmer

Fahrerlaubnisrecht und Führerscheinkontrolle

740 € zzgl. MwSt.