Gepr. Wirtschaftsfachwirt/in (Lehrgang und Prüfung durch die IHK)
Seminar
In Berlin
Beschreibung
-
Kursart
Seminar
-
Ort
Berlin
WIS bringt Ordnung in den "Dschungel" von Weiterbildungsangeboten. Durch eine enge Kooperation mit den IHK-Weiterbildungsberatern, deren tägliche Arbeit auch auf WIS basiert, ist den Besuchern eine zusätzliche Unterstützung sicher.Für Frühbucher (3 Monate vor Lehrgangsbeginn) 3.500,00 € WIS ist der Förderung der beruflichen Weiterbildung verpflichtet, mit Konzentration auf die Zielgruppe der Fach- und Führungskräfte. Es dient dazu, die Transparenz auf dem deutschen Markt der beruflichen Weiterbildung zu erhöhen. Es dient weiterhin dazu, eigenständige, rationale Verbraucherentscheidungen zu ermöglichen. Die Aktualität der in WIS eingestellten Seminare wird dadurch gewährleistet, dass terminierte Seminare automatisch nach ihrem Start aus der Suche genommen werden.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Inhalte
Beschreibung des Seminars
Lehrgangsinhalte:
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
– Volks- und Betriebswirtschaft
– Rechnungswesen
– Recht und Steuern
– Unternehmensführung
Handlungsspezifische Qualifikationen
– Betriebliches Management
– Investition, Finanzierung, Betriebliches Rechnungswesen und
Controlling
– Logistik
– Marketing und Vertrieb
– Führung und Zusammenarbeit
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
(1) Zur Teilprüfung„Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
(2) Zur Teilprüfung„Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. Die abgelegte Teilprüfung„Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
2. mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin haben.
(4) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungsgebühr: Gemäß Gebührenordnung der prüfenden Kammer
Lehrgangsinhalte:
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
– Volks- und Betriebswirtschaft
– Rechnungswesen
– Recht und Steuern
– Unternehmensführung
Handlungsspezifische Qualifikationen
– Betriebliches Management
– Investition, Finanzierung, Betriebliches Rechnungswesen und
Controlling
– Logistik
– Marketing und Vertrieb
– Führung und Zusammenarbeit
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
(1) Zur Teilprüfung„Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
(2) Zur Teilprüfung„Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. Die abgelegte Teilprüfung„Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
2. mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin haben.
(4) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungsgebühr: Gemäß Gebührenordnung der prüfenden Kammer
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