Heilerziehungspfleger/in - staatlich anerkannt

Berufsausbildung

In Meißen

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Berufsausbildung

  • Ort

    Meißen

  • Dauer

    3 Jahre

Gerichtet an: Ausbildungssuchende

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Meißen (Sachsen)
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Neugasse 39/40, 01662

Beginn

auf Anfrage

Hinweise zu diesem Kurs

Realschulabschluss

Weitere Angaben zu den Zugangsvoraussetzungen finden Sie auf unserer Website.

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Beschreibung

Veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen fordern jeden einzelnen Menschen, aber auch ganze Berufsgruppen heraus und machen Weiterentwicklungen notwendig. So hat sich auch das Berufsbild von Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspflegern entsprechend individualisiert und differenziert.

Heilerziehungspfleger und Heilerziehungspflegerinnen wenden den Blick auf behinderte Menschen – ohne Wenn und Aber!

Sie sind sozialpädagogisch, heilpädagogisch und pflegerisch ausgebildete Fachkräfte. Ihr zeitgemäßes Aufgabenverständnis umfasst die Erziehung, Begleitung, Assistenz, Beratung, Unterstützung, Bildung und Pflege von Menschen mit Behinderungen aller Altersstufen in ihrem Lebensumfeld (Kinder, Jugendliche, Erwachsene sowie alte Menschen). Ihr professionelles Handeln ist durch eine ganzheitliche und zugleich individualisierende Sichtweise geprägt.

Ziel Ihrer gesamten Arbeit ist die Erhaltung bzw. die Entwicklung einer möglichst selbstbestimmten Lebensweise, verbunden mit einem Höchstmaß an Lebensqualität.

Heilerziehungspfleger und Heilerziehungspflegerinnen verstehen sich als Teil eines Systems, indem Austausch, Kooperation und Interdisziplinarität unverzichtbare Bestandteile Ihres beruflichen Selbstverständnisses sind. Sie sind Bezugsperson und Partner der Menschen mit Behinderungen. Sie unterstützen Beziehungen und gestalten ihr Handeln auf einfühlsame und wertschätzende Weise. Ihre besondere Qualifikation besteht in der Fähigkeit zur Synthese von tradierten Kompetenzen und deren Kontinuität (heilen- erziehen- pflegen), sowie der Fähigkeit, neu hinzugekommene zu integrieren (assistieren – beraten - begleiten) und den Wandel professionell mitzugestalten.

Als Heilerziehungspfleger und Heilerziehungspflegerinnen sind die einzigen Fachkräfte in der Behindertenhilfe, die sowohl über fundierte pädagogische, pflegerische und gemeinwesenorientierte Kenntnisse verfügen und befähigt sind, diese miteinander zu verknüpfen.

Ablauf / Besonderheiten

Die Ausbildung zum „Staatlich anerkannte/n Heilerziehungspfleger/in“ ist landesrechtlich geregelt. Die Ausbildung umfasst in den berufsübergreifenden und berufsbezogenen Lernbereichen 2840 Unterrichtsstunden.

Das Ziel der Ausbildung besteht darin, Ihnen den Erwerb der für die Tätigkeiten einer Heilerziehungspflegerin/ eines Heilerziehungspflegers erforderlichen Kompetenzen zu ermöglichen, um den vielfältigen Anforderungen des komplexen heilerziehungspflegerischen Handlungsfeldes gerecht zu werden.

Sie erwerben als Fachschülerinnen und Fachschüler sozialpädagogische und pflegerische Kompetenzen. Schwerpunkt bildet hier die individuelle Lebenssituation des Menschen mit Behinderung/en mit den verschiedenen sozialen, psychischen und physischen Ressourcen.

Sie entwickeln während Ihrer Ausbildung heilerziehungspflegerische Kernkompetenzen, zu denen z. B. eine besondere Beobachtungs- und Analysefähigkeit sowie Fähigkeiten zur Beziehungsgestaltung und zur Planung, Durchführung und Evaluation heilerziehungspflegerischer Prozesse gehören.

Die Bereitschaft und Fähigkeit in Dialog treten zu können, Beziehungen auf der Grundlage von Empathie, Wertschätzung und Kongruenz zu gestalten, gehören zu den fachlichen Kernkompetenzen von Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspflegern.

Berufsbezogene Lernbereiche sind z. B.:

  • Eigene Sozialisation begreifen, berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln
  • Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten
  • Menschen mit Behinderung/en individuell begleiten und pflegen
  • Die Lebenswelt mit Menschen mit Behinderung/en strukturieren und gestalten
  • Prozesse der Bewegung, Gestaltung und Darstellung weiterentwickeln und Medien anwenden
  • Heilerziehungspflegerische Prozesse planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren
  • Heilerziehungspflegerische Arbeit organisieren, koordinieren und reflektieren sowie Qualität sichern.

Ergänzt werden daher der berufsübergreifende und berufsbezogene Unterricht durch eine praktische Ausbildung, im Umfang von 1560 Stunden. Die berufspraktische Ausbildung wird parallel zur schulischen Ausbildung absolviert. Sie findet in mindestens drei heilerziehungspflegerischen Tätigkeitsfeldern statt. Neben den verbindlichen Blockpraktika, wovon ein Blockpraktikum in einem Tätigkeitsfeld mit Handlungsschwerpunkt Pflege und ein Weiteres mit dem Handlungsschwerpunkt Bildung erfolgt, kann ein weiterer Praxiseinsatz in einem heilerziehungspflegerischen Tätigkeitsfeld Ihrer Wahl erfolgen. Die Lernbereiche und die Praxis sind aufeinander abgestimmt und ergänzen sich und tragen gemeinsam zur Entwicklung Ihrer Handlungskompetenzen bei. Die Praktika werden von Lehrkräften der Fachschule betreut.

Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung auf der Grundlage der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Fachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Fachschule – FSO) abgeschlossen.

Die Prüfung umfasst einen schriftlichen Teil und einen praktischen Teil. Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind Aufgaben aus den Lernfeldern:

  • Menschen mit Behinderung oder Behinderungen individuell begleiten und pflegen und
  • Die Lebenswelt mit Menschen mit Behinderung oder Behinderungen strukturieren und gestalten.

Gegenstand der berufspraktischen Aufgabe in der praktischen Prüfung ist die Planung, Gestaltung und Reflexion eines Tagesablaufes für Menschen mit Behinderung oder Behinderungen einschließlich der aus dem individuellen Förderbedarf abgeleiteten spezifischen Ziele und Maßnahmen.

Berufliche Perspektiven

Nach abgeschlossener Berufsausbildung können Heilerziehungspfleger und Heilerziehungspflegerinnen in Heimen, Tagesförderstätten, Werkstätten, Sonderkindergärten und Frühförderstätten tätig sein.

Weiterführende Qualifikationen

Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in“ zu führen.

Der Abschluss in einem bundesweit anerkannten Sozialberuf beinhaltet sowohl die Chance als auch die Verpflichtung für vielfältige fachbezogene und weiterführende Fort- und Weiterbildungen. Folgende Angebote können Sie nutzen:

  • Heilpädagogische Zusatzqualifikation
  • Wohnbereichsleitung
  • Praxisanleitung in Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • Heimleiter/in
  • Fachspezifische Fortbildungen.

Des Weiteren verfügen Sie als „Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in“ über beste Voraussetzungen für ein Studium in den Fachrichtungen Heilpädagogik, Rehabilitationspädagogik, Erziehungswissenschaften und Sozialpädagogik.

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