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Insolvenzrecht Komplett 1
Kurs
In Wuppertal ()
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Dauer
1 Tag
Zum Seminar Insolvenzrecht Komplett 1 Jeder, der nicht gegen Bares verkauft, geht das Risiko ein, dass ihn eine Insolvenz des Geschäftspartners trifft, ihm einen Aufwand abverlangt, der je nach Geschäftsart nur schwer zu tragen ist. Denn innerhalb oder oft auch noch nach einer Rezession wäre statt schwacher Auftragslage und schleppendem Forderungseingang eher finanzielle Erholung angesagt. So aber kann das Fallieren eines Unternehmens leicht zur Krise der noch geschwächten Geschäftspartner führen. Sie können zu Ihrer Sicherheit aber einiges tun! In diesem praxisnahen Seminar lernen Sie die nutzbaren Instrumente und die Struktur des Insolvenzrechts näher kennen. Lernen Sie, die Gefahrensituation rechtzeitig zu erkennen und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln einzugreifen. Unser Experte führt anschaulich in das Insolvenzrecht ein. Am Folgetag findet eine Vertiefung statt. Dieses Seminar versetzt die Teilnehmer in die Lage, zu jeder Zeit, ob im Vorfeld, während des Eröffnungsverfahrens oder im eröffneten Insolvenzverfahren, das „Was?", "Wann?" und "Wie?” parat zu haben.
Hinweise zu diesem Kurs
Teilnehmerkreis (m/w): Mitglieder der Unternehmensleitung Verantwortliche Mitarbeiter des Finanzwesens Mitarbeiter der Debitorenbuchhaltung Verantwortliche Mitarbeiter der Rechtsabteilungen
Meinungen
Themen
- Insolvenzrecht
Inhalte
Einführung in das Insolvenzrecht
- Insolvenzeröffnungsverfahren
- Insolvenzantrag / Insolvenzgründe
- Vorläufige Sicherungsmaßnahmen
- Entscheidung über den Insolvenzantrag
- Eröffnetes Insolvenzverfahren
- Rechtsfolgen der Verfahrenseröffnung
- Abwicklung von laufenden Verträgen
- Abwicklung von Arbeitsverhältnissen
- Prozessuale Folgen der Verfahrenseröffnung
- Vollstreckungsverbote
- Gesellschafterhaftung
- Insolvenzanfechtung
- Aussonderung / Absonderung / Aufrechnung
- Massegläubiger
- Forderungsfeststellungsverfahren
- Verteilungsverfahren
- Verfahrensbeendigung
- Besondere Verfahrensarten
- Verbraucherinsolvenzverfahren und sonstige Kleinverfahren
- Restschuldbefreiungsverfahren
- Eigenverwaltung
- Nachlassinsolvenz
- Forderungsdurchsetzung
- unmittelbar vor / nach Insolvenzantragstellung
- nach Anordnung von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen
- nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens
- nach Überleitung in das Restschuldbefreiungsverfahren (natürliche Person)
- nach Ablauf des Restschuldbefreiungsverfahrens
- Vertragsabschlüsse
- unmittelbar vor / nach Insolvenzantragstellung
- nach Anordnung von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen
- nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Sicherheitenstellung und Sicherheitenverwertung
- unmittelbar vor / nach Insolvenzantragstellung
- nach Anordnung von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen
- nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Insolvenzanfechtung von kongruenten und inkongruenten Sicherungen
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- unmittelbar vor / nach Insolvenzantragstellung
- nach Anordnung von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen
- nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Insolvenzanfechtung von Vollstreckungsmaßnahmen und Rückschlagsperre
- Anhängige Rechtsstreite
Zusätzliche Informationen
Insolvenzrecht Komplett 1