Master

In Mannheim

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Master

  • Ort

    Mannheim

  • Dauer

    2 Jahre

Der Studiengang M.M. (Jazz/Popularmusik / Instrument oder Gesang) ist ein konsekutiver Aufbaustudiengang. Er bietet eine weitere Berufsqualifizierung für den Beruf eines Sängers bzw. Instrumentalisten im Bereich Jazz / Popularmusik. Gerichtet an: Absolventen oder Absolventinnen mit einem Bachelor - Abschluss.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Mannheim (Baden-Württemberg)
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N 7, 18,, 68161

Beginn

auf Anfrage

Hinweise zu diesem Kurs

Bachelor - Abschluss.

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Meinungen

Themen

  • Gesang

Inhalte

Masterprüfung

1. Erstellung und Vorlage eines Tonträgers (CD) mit einem Ensemble eigener Wahl (Dauer mindestens 60 Minuten). Das Programm besteht aus Eigenkompositionen (mindestens 20 Minuten Dauer) sowie eigenen Bearbeitungen von Werken anderer Komponisten. Die Eigenständigkeit des musikalischen Konzepts ist ein wesentliches Bewertungskriterium.
2. Abendfüllendes Konzert (mindestens 90 Minuten mit dem unter 1. genannten Programm und Ensemble sowie weiteren Werken entsprechend den Kriterien unter 1.).

Meldung und Zulassung zur Masterprüfung (einschließlich Masterarbeit)

(1) Jeder Kandidat muss sich zu Beginn seines 2. Fachsemesters fristgerecht zur Masterprüfung anmelden oder schriftlich mitteilen, dass er plant, seine Prüfung später abzulegen sowie in welchem Semester
seine Abschlussprüfung ablegen möchte. Versäumt der Studierende die fristgerechte Anmeldung bzw. Mitteilung nach Satz 1 wird er von Amts wegen zur Masterprüfung eingeteilt. Der Prüfungsanspruch erlischt ein Jahr nach Ende des Studiums im betroffenen Studiengang. In begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss den Zeitraum des Prüfungsanspruchs auf Antrag verlängern.
(2) Der Meldung ist beizufügen:
a) Eine Erklärung, ob der Kandidat bereits eine Masterprüfung in demselben Studiengang im gleichen Hauptfach an einer Hochschule für Musik im Geltungsbereich des Grundgesetz bestanden oder endgültig nicht bestanden hat,
b) das Prüfungsprogramm,
(3) Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses entscheidet über die Zulassung. Er darf die Zulassung nur ablehnen, wenn
a) die Unterlagen unvollständig sind oder
b) der Kandidat die Masterprüfung in demselben Studiengang im gleichen Hauptfach an einer Hochschule für Musik im Geltungsbereich des Grundgesetzes bereits bestanden oder endgültig nicht bestanden hat oder
c) der Kandidat nicht mindestens in den letzten zwei Semestern vor der Masterprüfung an dieser Hochschule eingeschrieben war oder
d) das eingereichte Prüfungsprogramm nicht den Anforderungen entspricht.
(4) Der letztmögliche Abgabetermin für die Masterarbeit wird per Aushang bekannt gegeben. Das Bestehen der Masterarbeit ist Voraussetzung für die Zulassung zur Masterprüfung.

Bewerbungsfrist:

Für alle übrigen Studiengänge ist der Anmeldezeitraum für das Wintersemester jeweils vom 15.12. bis zum 30.04. und für das Sommersemester vom 15.09. bis zum 01.12.

Instrument oder Gesang

Preis auf Anfrage