Intrastat /02/ Die Statistik des grenzüberschreitenden EU-Warenverkehrs
Kurs
Fernunterricht
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Methodik
Fernunterricht
Teilnehmer aus Unternehmensbereichen, die sich mit der Intrahandelsstatistk befassen. Das Seminar ist auch für Einsteiger geeignet.WIS bringt Ordnung in den "Dschungel" von Weiterbildungsangeboten. Durch eine enge Kooperation mit den IHK-Weiterbildungsberatern, deren tägliche Arbeit auch auf WIS basiert, ist den Besuchern eine zusätzliche Unterstützung sicher.
Meinungen
Themen
- Statistik
Inhalte
Beschreibung des Seminars
Für Unternehmen, die grenzüberschreitenden Warenhandel mit EU-Partnerländern betreiben, ist die Intrastat-Meldung zwingend vorgeschrieben, wenn der Jahreswert der Wareneingänge bzw. Warenversendungen die Anmeldeschwellen überschritten wurde. Wenngleich die Erstellung der Meldung selbst wenig problematisch erscheint, so sind es die Besonderheiten von bestimmten Transaktionen, die den Auskunftpflichtigen Probleme bereiten.
Dies gilt insbesondere für die Frage Wer ist meldepflichtig?, wenn mehrere Partner an der Geschäftsabwicklung beteiligt sind oder in den Fällen von unmittelbaren Wareneinfuhren und -ausfuhren über EU-Staaten. Wie sind Bearbeitungs - und Veredelungsverkehre, Konsignationsgeschäfte, Rücksendungen, Gutschriften, Teilsendungen, Beistellungen und Vorauszahlungen zu behandeln? Welche Warentransaktionen sind von der Anmeldung befreit?
Häufig stellt sich nach Absendung der Intrastat heraus, dass unzutreffende Angaben gemeldet wurden. Das Statistische Bundesamt stellt ein modernes Verfahren für nachträgliche Berichtigungen/Stornos zur Verfügung. Anhand von Fallbeispielen wird das Korrekturverfahren erörtert.
Die einheitliche Anwendung der Intrastat in den Mitgliedstaaten wurde durch die Empfehlungen des Statistischen Amtes der EU (Compilers Manual) weiter verbessert. Ausgewählte Problemstellungen bei der Auslegung der Intrastat-Gesetzgebung werden vorgestellt.
Ein Kernpunkt der Intrastat ist die Verbindung der Intrastat zur Umsatzsteuer. Wenngleich für das Intrastat-System ausschließlich die statistischen Regelwerke anzuwenden sind, so tangieren die Vorschriften der Umsatzsteuer dennoch die Intrastat. Für die Auskunftspflichtigen ist es wichtig, sich mit den Gemeinsamkeiten, aber auch über die Unterschiede dieser beiden Rechtsgebiete vertraut zu machen.
Derzeit werden weitere Vereinfachungsmöglichkeiten mit dem Ziel der Entlastung der Auskunftspflichtigen geprüft. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über den aktuellen Stand der Arbeiten.
Die nationalen Anforderungen des Intrastat-Systems in den jeweiligen EU-Ländern bilden den Abschluss des Seminars.
Inhalte:
- Allgemeine Einführung
- Rechtsvorschriften undÄnderungsverordnungen
- Meldeschwellen /02/ (Anhebung der Meldeschwelle im Eingang)
- Leitfaden zur Intrahandelsstatistik /02/
- Anwendungsbereich und Auskunftspflicht
- Verlangte Informationen (Merkmale)
- Die Bewertung der Waren (Statistischer Wert, Rechnungsbetrag)
- Befreiungen, Vereinfachungen und Erleichterungen
- Moderne Anmeldeformen / Korrekturverfahren
- Besondere Warentransaktionen
- Neu: Compilers Manual (Eurostat)
- Zusammenhänge Statistik/Umsatzsteuer/Zoll
- Intrastat-Kontrollen/Mahnwesen
- PraktischeÜbungen und Teilnehmerfragen
- Ausblick zu Vereinfachungen (SIMSTAT)
- Intrastat in den anderen EU-Ländern
Abschluss:
IHK-Teilnahmebescheinigung
Hinweise:
Preis für Frühbucher: Frühbucher ist, wer sich mindestens 30 Tage vor Seminarbeginn anmeldet. Maßgeblich ist der Poststempel.
Das Teilnahmeentgelt beinhaltet Unterrichtsmaterialien ausschließlich Verpflegung und Getränke.
Eine Förderung über Bildungsprämie ist möglich. Beratungsstellen im IHK-Bezirk Düsseldorf sowie detaillierte Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie unter der Rubrik Weiterbildung. Wenn Sie eine Förderung beantragen, teilen Sie uns dies bitte bereits mit der Anmeldung mit.
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