Jährliche Wiederholungsunterweisung Hygienebeauftragte/r für Kunst, Kultur, Veranstaltungen, Ausstellungen und Messen

Seminar

Online

225 € inkl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Anfänger

  • Methodik

    Online

  • Unterrichtsstunden

    7h

  • Dauer

    1 Tag

  • Virtueller Unterricht

    Ja

Die Einhaltung von Hygienestandards ist in Gemeinschaftseinrichtungen eine wichtige Maßnahme. Die Einhaltung der Infektionshygiene wird vom Gesetzgeber nach § 36 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz IfSG) für solche Einrichtungen gefordert, da eine große Anzahl an Personen über einen längeren Zeitraum in relativ engem räumlichen Kontakt stehen. Darüber hinaus werden in der aktuellen Situation mit der Pandemie SARS-CoV-2 die Erstellung und Einhaltung von Hygieneplänen für Veranstaltungen, Ausstellungen und Messen voraussichtlich demnächst zwingend erforderlich werden. Durch die Einhaltung bestimmter Maßnahmen, besonders im Falle von erkrankten Personen, können so Übertragungen von Krankheiten vermieden werden. Die hygienebeauftragte Person in Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten, Ausstellungen und Gemeinschaftseinrichtungen soll durch das Seminar die Grundlagen der Infektionshygiene erlangen, um in einem entsprechenden Hygieneplan innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen. Die infektionshygienische Überwachung erfolgt unter anderem durch das jeweilige Gesundheitsamt oder soweit dies nicht zwingend vorgeschrieben ist, durch Betreiber, Veranstalter und Arbeitgeber.

Hinweise zu diesem Kurs

- Gesetzliche Grundlagen (IfSG, ArbSchG, DGUV Vorschriften, MVStättVO sowie Anforderungen nach Biostoffverordnung)
- Risikobewertung / Gefährdungsbeurteilung
- Organisation / Verantwortung / Pflichten und Aufgaben
- Basishygiene, Hygienemanagement, Hygieneplan
- Sondermaßnahmen beim Auftreten von bestimmten Erkrankungen (Magen-Darm-Erkrankungen, Kopfläuse, Krätze, etc.)

Mitarbeiter/innen in Versammlungsstätten, Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten, Ausstellungen und Messen (Beispiele: Event-Locations, Museen, Theater, Bürgerhäusern, Kultureinrichtungen, Mehrzweckhallen, Ausstellungen und Messen, etc.). Ausübung eines nichtmedizinischen bzw. nichtpflegerischen Berufes in einer Gemeinschaftseinrichtung gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz.

Abgeschlossenen Berufsausbildung und min. 3 Jahre Berufserfahrung in Versammlungsstätten, Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten, Messen, Ausstellungen, Sicherheitsbeauftragter, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Führungskräfte / Leitungsfunktionen mit Personalverantwortung, geschulte Veranstaltungsleitung (nach MVStättVO §38, z.B. durch TÜV oder AVB), Meister VT, Fachkraft VT, Sachkundige Aufsichtsperson nach MVStättVO §39 und 40 o.ä.

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Themen

  • Veranstaltung
  • Messen
  • Ausstellungen
  • Kunst
  • Kultur

Dozenten

Olaf Jastrob

Olaf Jastrob

Organisation / Ablauf / Arbeitsschutz / Unfallverhütung / Sicherheit

Sachverständiger für Veranstaltungen • Event-Manager / Event-Koordinator / Produktionsleiter • Fachkraft für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz VBG • Sicherheits-Inspektor VBG • Sicherheitsbeauftragter / Sicherheitskontrolleur (VBG/BGV C7) • Sachkundige Aufsichtsperson (VStättVO/BGV C1) • Sanitäter (SAN A) Unternehmensberater für Veranstaltungen • Betriebswirt ( IHK) • Fachkaufmann für Marketing (IHK) • Groß- und Außenhandelskaufmann (IHK)

Inhalte

Die Einhaltung von Hygienestandards ist in Gemeinschaftseinrichtungen eine wichtige Maßnahme. Die Einhaltung der Infektionshygiene wird vom Gesetzgeber nach § 36 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz IfSG) für solche Einrichtungen gefordert, da eine große Anzahl an Personen über einen längeren Zeitraum in relativ engem räumlichen Kontakt stehen.

Jährliche Wiederholungsunterweisung Hygienebeauftragte/r für Kunst, Kultur, Veranstaltungen, Ausstellungen und Messen

225 € inkl. MwSt.