Kinder- und Jugendhilfe

Bachelor

In Landshut

3.143 € inkl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Bachelor

  • Ort

    Landshut

  • Dauer

    3 Jahre

Die Studierenden auf Basis wissenschaflticher Erkenntnisse und Methoden zu selbständigem beruflichen Handeln in den verschiedenen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit auszubilden. Es geht um die Vermittlung wissenschaftlichen Wissens und berufsbezogener Kompetenzen, die es ermöglichen, Lebenssituationen zu beschreiben, zu analysieren, zu erklären, Handlungspläne zu entwickeln und zu verwirklichen sowie das eigene berufliche Handeln theoriebezogen zu begründen und zu reflektieren. Leitlinie der gesamten Ausbildung ist die Orientierung an den Menschen, um die es in der Sozialen Arbeit geht.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Landshut (Bayern)
Karte ansehen
Am Lurzenhof 1, 84036

Beginn

auf Anfrage

Hinweise zu diesem Kurs

Für ein erstes berufsqualifizierendes Studium ist die Fachhochschulreife oder Hochschulreife nötig. Für besonders qualifizierte Berufstätige ist unter gewissen Voraussetzungen ein Fachhochschul-Studium ebenfalls möglich.
Jeder Studienbewerber/jede Studienbewerberin, der/die keine fachpraktische Ausbildung durchlaufen hat oder die Ausbildungsrichtung nach Abschluss der Fachoberschule / Berufsoberschule wechselt, muss grundsätzlich vor Studienbeginn eine mindestens sechswöchige, zusammenhängende, einschlägige Vorpraxis absolvieren. ...

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Inhalte

Die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe bietet SozialpädagogenInnen ein sehr großes und breites Arbeitsfeld. Insbesondere die Diskussionen der jüngsten Vergangenheit um die fachliche Qualifikation sowie die angemessene Personalausstattung in Jugendämtern, anderen Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft, bei freien und privaten Trägern der Jugendhilfe haben die Nachfrage nach Arbeitskräften in diesem Bereich stark ansteigen lassen.

Die Fakultät Soziale Arbeit reagiert auf diese Veränderungen und bietet seit dem Wintersemester 2008/09 einen neuen grundständigen Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe an.

Qualifikationsprofil:

  • Studierende werden für die Handlungsfelder stationärer, ambulanter und teilstationärer Hilfen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien sowie den Bereich der offenen Jugendarbeit qualifiziert.
  • Studierende werden dazu befähigt, auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in den Handlungsfeldern der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe selbständig zu handeln.
  • Studierenden werden Theorie- und Handlungskompetenzen vermittelt, um mit den Zielgruppen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe präventiv und interventionsorientiert arbeiten zu können.
  • Studierende erlernen Ansätze und Methoden zur Einzellfall-, Gruppen- und gemeinwesenorientierten Arbeit.
  • Studierende erwerben Theorie- und Handlungswissen im Hinblick auf Anamnese, Diagnose und Intervention in Einzelfällen sowie die notwendigen rechtlichen, behördlichen und fiskalischen Aspekte in den jeweiligen Handlungsfeldern.
  • Studierende eignen sich wissenschaftliches Wissen und berufsbezogene Kompetenzen an, die es ermöglichen, Lebenssituationen zu beschreiben, zu analysieren, zu erklären, Handlungspläne zu entwickeln und zu verwirklichen sowie das eigene berufliche Handeln theoriebezogen zu begründen und zu reflektieren.

Studienaufbau und -verlauf
Die Regelstudienzeit für den grundständigen Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit mit Spezialisierung Kinder- und Jugendhilfe beträgt - wie auch im generalistisch ausgerichteten Studiengang Soziale Arbeit, B.A. - insgesamt sieben Semester. Im vierten Semester ist ein praktisches Studiensemester vorgesehen, in dessen Rahmen ein 22-wöchiges Praktikum abzuleisten ist.
Den Studierenden wird in den ersten beiden Semestern sowie im abschließenden siebten Semester Basiswissen für das berufliche Handeln in der Sozialen Arbeit vermittelt. Zu diesem Zweck erfolgt die Ausbildung während dieser Zeit gemeinsam mit den Studierenden des generalistisch ausgerichteten Bachelor-Studienganges Soziale Arbeit. Die Module des dritten, fünften und sechsten Semesters dienen hingegen ausschließlich der Spezialisierung auf das Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe.

Studienverlauf
1. Semester:
Im ersten Semester werden folgende Pflichtmodule studiert:

  • Menschliches Verhalten, Erziehung und Bildung
    (9 CP)
  • Theorien und Organisationen der Sozialen Arbeit
    (6 CP)
  • Gesellschaft und Politik
    (6 CP)
  • Strukturen des Rechts
    (6 CP)
  • Propädeutikum
    (3 CP)

2. Semester: Im zweiten Semester werden folgende Pflichtmodule studiert:

  • Handlungskompetenz - Basisstrategien
    (9 CP)
  • Theorien und Organisation Sozialer Arbeit
    (6 CP)
  • Sozialwissenschaftliche Forschungsmethoden
    (3 CP)
  • Sozialleistungsrecht und Formen des Zusammenlebens
    (6 CP)
  • Projektwerkstatt
    (6 CP)

3. Semester: Im dritten Semester werden folgende Pflichtmodule studiert:

  • Handlungskompetenz - Differenzielle Methoden
    (6 CP)
  • Entwicklungswissenschaftliche Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe - Interdisziplinäre Zugänge
    (6 CP)
  • Sozialwissenschaftliche Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe - Interdisziplinäre Zugänge
    (6 CP)
  • Handlungsfelder der Arbeit mit Familien, Kindern und Jugendlichen
    (6 CP)
  • Kinder- und Jugendhilferecht
    (6 CP)

4. Semester: Im vieren Semester ist das praktische Studiensemester vorgesehen. Die Module umfassen das Praxisstudium (26 CP) sowie die Praxisreflexion (4 CP).

5. Semester: Im fünften Semester werden folgende Pflichtmodule studiert:

  • Handlungskompetenz - Diagnostik und Fallarbeit
    (6 CP)
  • Lebens- und Problemlagen sowie Störungsbilder im Kindes- und Jugendalter
    (6 CP)
  • Organisationsformen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
    (6 CP)
  • Kindertagesbetreuung und Förderung der Erziehung in der Familie
    (6 CP)
  • Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
    (6 CP)

6. Semester: Im sechsten Semester werden folgende Pflichtmodule studiert:

  • Ästhetische Praxis / Allgemeinwissenschaft
    (6 CP)
  • Hilfen zur Erziehung I (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen, Tagesgruppen)
    (6 CP)
  • Hilfen zur Erziehung II (Sozialpädagogische Familienhilfe, Intensiv-sozialpädagogische Einzelhilfe, Erziehungsbeistandschaft, u. a.)
    (6 CP)
  • Gesundheitsbezogene Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
    (6 CP)
  • Interventionsorientierte Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe
    (6 CP)

7. Semester: Im siebten Semester werden folgende Pflichtmodule studiert:

  • Bachelor-Arbeit
    (12 CP)
  • Berufliches und berufsethisches Selbstverständnis
    (6 CP)
  • Sozialarbeit und sozialwirtschaftliche Praxis
    (6 CP)
  • Forschungs- und Entwicklungswerkstätten
    (6 CP)

Zulassungsvoraussetzungen:
Für ein erstes berufsqualifizierendes Studium ist die Fachhochschulreife oder Hochschulreife nötig. Für besonders qualifizierte Berufstätige ist unter gewissen Voraussetzungen ein Fachhochschul-Studium ebenfalls möglich.
Jeder Studienbewerber/jede Studienbewerberin, der/die keine fachpraktische Ausbildung durchlaufen hat oder die Ausbildungsrichtung nach Abschluss der Fachoberschule / Berufsoberschule wechselt, muss grundsätzlich vor Studienbeginn eine mindestens sechswöchige, zusammenhängende, einschlägige Vorpraxis absolvieren. Diese sechswöchige praktische Tätigkeit kann in entsprechenden Betrieben/Einrichtungen oder Dienststellen der öffentlichen Verwaltung abgeleistet werden.

Bewerbungszeiträume & Studienbeginn:
Studienanfänger
für zulassungsbeschränkte Studiengänge 02.05. bis 15.06.
für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge 02.05. bis 15.06.

In den nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen ist im Einzelfall eine Bewerbung über den 15.06. hinaus bis Ende August möglich.
Das Studium für Erstsemester beginnt an der Hochschule Landshut immer zum Wintersemester (Beginn 01.10.).

Zusätzliche Informationen

Preisinformation: Beiträge und Gebühren: Ab dem Sommersemester 2009 fallen pro Semester folgend Beiträge an: • Studienbeitrag: 400,00€ • Studentenwerksbeitrag: 42,00€ • Hochschulsport (freiwillig): 7,50€ insg.: 449,00 € Die Beiträge sind bei der Einschreibung oder Rückmeldung fällig. Eine Befreiung vom Studentenwerksbeitrag ist in keinem Fall möglich. Ein Gaststudium ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Semesterwochenstundenzahl. Zusätzlich ist der Studentenwerksbeitrag zu zahlen.

Kinder- und Jugendhilfe

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