Familienpflege (staatlich anerkannt)
Berufsausbildung
In München

Beschreibung
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Kursart
Berufsausbildung
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Ort
München
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Dauer
2 Jahre
Die SchülerInnen fachkompetent zu befähigen, die Vertretung/Unterstützung der haushaltsführenden Person in Familien zu übernehmen.
Gerichtet an: HauswirtschafterInnen, HauswirtschaftshelferInnen, SozialbetreuerInnen, KinderpflegerInnen, PflegefachhelferInnen (Alten- oder Krankenpflege) oder Personen, die mindestens 6 Jahre einen Familienhaushalt geführt haben.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
guter Haupt- oder Realschulabschluss, ggf. Abitur und - abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (als HauswirtschafterIn/-helferIn,SozialbetreuerIn, KinderpflegerIn, PflegefachhelferIn (Kranken- oder Altenpflege) -bei anderen Berufsabschlüssen (z. B. im kaufmännischen Bereich): Nachweis einer einjährigen einschlägigen Praxis oder mindestens sechs Jahre führen eines Familienhaushaltes - persönliche Voraussetzungen: • Kommunikationsfähigkeit • Zuwendungsfähigkeit • Einfühlungsvermögen • Verantwortungsbewusstsein • Kooperationsfähigkeit • Leistungsbereitschaft
Meinungen
Inhalte
Ausbildungsinhalte der Familienpflege
* im medizinisch-pflegerischen Bereich:
- Gesundheits- und Krankheitslehre
- Pflege (inkl. Säuglingspflege)
- Praxis der Familienpflege
* im hauswirtschaftlichen Bereich:
- Wirtschaftslehre
- Ernährungs- und Diätlehre
- Nahrungszubereitung und Hauswirtschaft
* im pädagogischen und Allgemeinbildungs bereich:
- Pädagogik und Psychologie, Methodenlehre
- Familiensoziologie und Familienpflege
- Berufskunde, Rechtskunde
- Deutsch, Gesprächsführung
- Glaubens- und Lebensfragen, Ethik
- Sozialkunde
- Gestaltung und Beschäftigung
- Sport und Bewegungserziehung
- fachliche Vertiefung
Aufgaben in der Familie
Vertretung/Unterstützung der haushaltsführenden Person z.B.
- während Krankheit oder Risikoschwangerschaft
- nach Entbindung
- bei familiären und beruflichen Engpässen
- in Notsituationen
Die Hauptaufgaben sind dabei:
- Pflege in allen Altersstufen
- Erziehung, Spielen und Beschäftigung mit Kindern
- Hausaufgabenbetreuung
- selbständige Haushaltsführung mit Kochen und Diätkochen
- Beratung, Betreuung, Hilfe bei vielfältigen Problemen
Verdienstmöglichkeit
Staatlich anerkannte FamilienpflegerInnen erhalten z. Zt. je nach Alter bzw.
Dienstalter in etwa € 1.900,00 bis € 2.400,00.
1. Ausbildungsabschnitt:
18 Monate theoretische und fachpraktische Ausbildung in Form von Blockunterricht,Einzelschultagen und diversen Schulpraktika (600 Std.), die in Hauswirtschaftsbetrieben und Familien sowie in Kindergärten/-heimen, Ambulanzen oder Pflegeheimen abgeleistet werden.
- Unterrichtszeiten:
Montag - Donnerstag: 08.30 - 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 14.15 Uhr
- Praktikumszeiten:
Diese sind den jeweiligen betrieblichen Erfordernissen angepasst.
- Ferien:
Diese sind an Weihnachten, Ostern, Pfingsten und im gesamten Monat August.
Am Ende des 1. Ausbildungsabschnittes finden schriftliche und praktische Abschlussprüfungen statt.
2. Ausbildungsabschnitt:
Mindestens sechs Monate bezahltes Berufspraktikum (800 Stunden) mit Fortbildungen,
das mit ca. € 1.140,00 pro Monat vergütet wird.
Der 2. Ausbildungsabschnitt endet mit einem Abschlusskolloquium.
Zusätzliche Informationen
Ausbildungskosten: Schulgeld z. Zt. monatlich € 125,00 (für 18 Monate Schulzeit) Gebühr für Lernmittel und Prüfung Das 1/2-jährige Berufspraktikum wird vergütet. Intern wohnende Schülerinnen zahlen z. Zt. monatlich für Miete, Bettwäsche, Waschküchenbenutzung und Heizung € 180,00. Diese Kosten können z. T. durch BAföG bezuschusst werden. Förderung durch das Arbeitsamt ist möglich
Weitere Angaben:
Seit dem Wintersemester 2009/2010 wird den Absolventen der Fachschule für Familienpflege der allgemeine Hochschulzugang eröffnet, sofern sie ein Beratungsgespräch an der Hochschule geführt haben.
Praktikum:
während der 1 1/2-jährigen schulischen Ausbildung werden 5 Fachpraktika (à 16 Tage) durchgeführt. Das letzte halbe Jahr der Ausbildung wird ein Berufspraktikum in einer Einsatzstelle für Familienpflege abgeleistet. Dieses Praktikum wird vergütet.
Familienpflege (staatlich anerkannt)