KompaktSeminar Sachverständige/r für Versicherungsschäden (Sachverständige/r für Versicherungswertermittlungen und Sachschadenbewertung...
Seminar
In Berlin
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Berlin
WIS bringt Ordnung in den "Dschungel" von Weiterbildungsangeboten. Durch eine enge Kooperation mit den IHK-Weiterbildungsberatern, deren tägliche Arbeit auch auf WIS basiert, ist den Besuchern eine zusätzliche Unterstützung sicher.Absolventen der Intensiv-Ausbildung sollen in der Lage sein: • als Sachverständige Versicherer wie Versicherungsnehmer im Beirats- wie im Sachverständigenverfahren zu beraten; • als Obmann in einem Sachverständigenverfahren die Interessen beider Vertragsparteien in einem Gutachten abzuwägen; • Gutachten für die gerichtliche Auseinandersetzung von Gebäude-Sachschäden zu erstellen;
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Inhalte
Beschreibung des Seminars
Berufsbegleitende Sachverständigen-Ausbildung; der Modulplan enthält auch die fachlichen Anforderungen der Form 6320 (Fachliche Bestellungsvoraussetzungen) des IfS Institut für Sachverständigenwesen e.V., Köln, zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen im Fachgebiet: Brand-, Explosions-, Sturm- und Leitungswasserschäden in und an Gebäuden.
Bei größeren bzw. nicht eindeutigen Sachschäden (Brand-, Sturm-, Wasser- und Elementarschäden) beauftragen Versicherer wie Versicherungsnehmer Sachverstände zur Ermittlung der Schadensursache und der Schadenshöhe.
Der Sachverständige - im so genannten Beraterverfahren alleine tätig - soll die Interessen der Versicherungen und der Versicherten gleichfalls vertreten, um zu einer einvernehmlichen Schadenregulierung zu gelangen. In strittigen Fällen, im so genannten Sachverständigenverfahren, soll der Sachverständige mit einem Sachverständigenkollegen, der die andere Vertragspartei vertritt, gemeinsam die Schadenshöhe ermitteln. In selteneren Fällen soll der Sachverständige als Obmann im Sachverständigenverfahren strittige Punkte entscheiden und mit seiner Arbeit langfristige und kostenintensive Gerichtsverfahren vermeiden.
Ein weiteres Aufgabenfeld ist die Begutachtung und Bewertung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften; hier kann es bei Verletzung der Sicherheitsvorschriften zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen.
Für einen großen Teil der Gebäudesachschäden kann eine Sachversicherung abgeschlossen werden. Die Sachversicherung soll die Risiken aus Elementareinwirkungen wie Brände, bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser, Sturm und Hagel aber auch sonstige Elementarschäden wie Erdrutsch, Überschwemmung etc. abdecken.
Diese Schäden können über Sachversicherungen reguliert werden, Regressforderungen kann es aber gegen den Schadenverursacher (z.B. Verursacher eines Brandes) geben oder gegen den Verursacher einer nicht eingehaltenen Sicherheitsvorschrift, die in einem kausalen Zusammenhang mit dem Schaden bzw. dem Schadensausmaß steht (z.B. mangelhafte Unterhaltung und Wartung von Brandschutzeinrichtungen).
Die mangelhafte Herstellung einer Sache stellt keinen Sachschaden dar, kann aber Ursache eines Sachschadens werden.
Ebenso kann eine Gewalteinwirkung zu Sachschäden führen. Diese Risiken können oft nicht über Sachversicherungen abgesichert werden, vielmehr muss hier über die gesetzliche Haftpflicht des Verursachers reguliert werden.
Modulplan
Mod VR 1/12/Versicherungsrecht, Zivilprozessordnung
Mod GA 2/12/Gutachten, Übersicht zu Sach- und Haftpflichtschäden
Mod Dok 3/12/Dokumentation, Ursachen, Sicherheitsvorschriften
Mod San 4/12/Sanierung, kontaminierte Bereiche, technische Trocknung
Mod Vers 5/12/Versicherung, Sach- und Kostenschaden, Mieten
Mod HRI 6/12/Hausrat- und Inhaltsschäden, Sonstige Sachschäden
Mod Wert 7/12/Wertminderungen, Neuwert, Zeitwert, Gemeiner Wert
Mod VW 8/12/Versicherungswerte, Unterversicherung, Baupreisindex
Mod QM 9/12/Qualitäts- und Umweltmanagement, Bestellung, Zertifizierung
Mod An/10/12/SchadenAnalysen, Schadensfälle, Übungs-/Mustergutachten
SemZykl SeminarZyklus, bestehend aus/10/Modulen, zusätzlich:
Mod TT/11/12/Technische Trocknung; Praxis
Mod OT/12/12 Ortstermine; Schadenaufnahme, Praxis
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