Prüfen des Datenschutzes
Seminar
In Hamburg
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Anfänger
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Ort
Hamburg
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Dauer
2 Tage
Nach dem Bundes- oder auch Landesdatenschutzgesetz stehen alle Formen personenbezogener Daten unter dem Schutz des Gesetzes. Personenbezogene Daten sind "Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person". Für die Kontrolle der Einhaltung aller Datenschutzvorschriften ist der betriebliche Datenschutzbeauftragte verantwortlich. Weit...
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
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Meinungen
Inhalte
Nach dem Bundes- oder auch Landesdatenschutzgesetz stehen alle Formen personenbezogener Daten unter dem Schutz des Gesetzes. Personenbezogene Daten sind "Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person". Für die Kontrolle der Einhaltung aller Datenschutzvorschriften ist der betriebliche Datenschutzbeauftragte verantwortlich. Weiterhin überwacht er die ordnungsgemäße Anwendung der Datenverarbeitungssysteme, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden und dient als Ansprechpartner für alle Fragen zu datenschutzrechtlichen und -technischen Themen. Dazu ist ein Prüfungsplan zu erarbeiten, der sich am Risikoniveau der Datenverarbeitungssysteme orientiert und in dem eine entsprechende Priorisierung vorgenommen wird. Schwachstellen im Datenschutz können schnell zu negativen Auswirkungen für das Unternehmen führen: von Imageschäden bis hin zu prozessualen Auseinandersetzungen. Daher ist es wichtig, auch den Datenschutz hinsichtlich der Umsetzung seiner präventiv wirkenden Hinweise und Schulungen und seiner nachgelagerten Kontrollen im Unternehmen zu prüfen. Die Revision des Datenschutzes ist unentbehrlich!
Notwendigkeit der Prüfung des Datenschutzes
- Verfahrensregister
- Vorabkontrollen
- Beratung, Schulung
- Datenschutzregister
- Aufbau: Prüfung des Datenschutzes
Qualifikation des DSB
- Nachweis der Qualifikation, Fortbildung
- Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit
- Vermeidung von Interessenskonflikten
Prüfen der Datenverarbeitung
- Auftragsdatenverarbeitung
- Sicherheit und Datenverschlüsselung
- Datenübermittlung
Prüfen der IT-Technik
- Datenbanken
- Umsetzung des Daten-Minimalprinzips
- Verteilte Systeme
- Protokollierung
- Anonymisierung/Pseudonymisierung
- logische/physikalische/physische Sicherheit
Berichterstattung des bDSB
- Zyklen der Berichterstattung
- Struktur der Berichterstattung
- Ziel der Berichterstattung
- Anonymisierung/Pseudonymisierung
- Geheimhaltung
- Rechtliche Konsequenzen
Prüfen des Datenschutzes