Qualifizierte Person zur Prüfung im Gerüstbau
Kurs
In Mülheim An Der Ruhr

Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Ort
Mülheim an der ruhr
Dieser Kurs „Befähigte Person zur Prüfung im Gerüstbau beim Auf-, Um- und Abbau“ der LVQ Business Akademie der LVQ GmbH, bereitgestellt auf emagister.de, befähigt Sie, wie auch schon im Titel erwähnt, nach Absolvierung dazu, offiziell die Prüfung von Gerüsten vorzunehmen.
In der Betriebssicherheitsverordnung §14 Absatz 1 „Prüfung der Arbeitsmittel“ ist festgehalten, dass jeder Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass eine Sicherheit gegeben sein muss, wenn es um die Bedingungen der Montage geht. Es ist wichtig, dass eine Prüfung sowohl vor der ersten Inbetriebnahme der Montage, als auch danach und auf jeder neuen Baustelle vorgenommen wird. Sie dient dazu, sich von der ordnungsgemäßen und sicheren Funktion der Montage/der Gerüste zu überzeugen.
Gemäß § 12 ist es nur Personen erlaubt die Prüfung durchzuführen, die befähigt sind. Dies bedeutet, dass sie fachlich geeignet sein und eine angemessene Unterweisung erhalten haben müssen. Danach hat die befähigte Person zur Prüfung im Gerüstbau alle erforderlichen baurechtlichen, arbeitschusschutzrechtlichen, technischen, handwerklichen und statischen Kenntnisse und Qualifikationen erworben, um unter anderem die Sicherheit der Montage und mögliche Gefahren zu beurteilen.
Wichtige Informationen
Dokumente
- LVQ BusinessAkademie Anmeldung_2020.pdf
- A7_LVQ_QP-Gerüstbau_2020.pdf
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
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Facharbeiter und Berufserfahrene wie z.B. Gerüstbauer, Gerüstbau-Meister, Gerüstbau-Monteure, Gerüstbau-Kolonnenführer Die zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umgang mit Gerüsten ist unabdingbar Führungspersonal und Mitarbeiter von Gerüstbaufirmen, Bauunternehmen, Dachdeckereien, Dach - und Fassadenbaubetriebe sowie von Hochbausanierungsunternehmen, Architekturbüros und Bauämter
Meinungen
Themen
- Baustellensicherung
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- TRBS 1203
- Arbeitsgerüste
- Kennzeichnung der Gerüste
- DIN-Normen im Gerüstbau
- DGUV Vorschrift 1
- Arbeitsschutzsystem
- DIN 4420 Teil 1 bis 3
- DIN EN 12811
Dozenten

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Inhalte
Laut der Betriebssicherheitsverordnung §14 Absatz 1 „Prüfung der Arbeitsmittel“ hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder an einem neuen Standort geprüft werden.
Die Prüfung hat den Zweck, sich von der ordnungsmäßigen Montage und der sichereren Funktion dieser Arbeitsmittel (hier: Gerüste) zu überzeugen. Diese Prüfung darf nur von „befähigten“ Personen und von fachlich geeigneten Beschäftigten erfolgen, die speziell für diese Arbeiten eine angemessene Unterweisung gemäß § 12 erhalten haben.
Teilnahmenachweis als Nachweis der Fachkenntnis. Der Unternehmer kann Personen, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, mit der Durchführung der Prüfungen nach § 14 BetrSichV beauftragten.
Bei diesem Präsenz-Lehrgang ist eine Teilnahme über unseren virtuellen Kursraum möglich.
470,00 € (inkl. MwSt.) inkl. Seminarunterlagen
Zusätzliche Informationen
Qualifizierte Person zur Prüfung im Gerüstbau