Rechtsdurchsetzung im Sozialverwaltungsverfahren
Seminar
In Berlin
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Fortgeschritten
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Ort
Berlin
Daher werden in der Veranstaltung der Ablauf eines Sozialverwaltungsverfahrens und die diesbezüglichen Rechte des Betroffenen vorgestellt. Weiterer Gegenstand ist die Rechtmäßigkeit der Aufhebung von Leistungsbewilligungen und die daraus resultierende Rückforderung von Leistungen. Abschließend werden Sie erfahren, wie Sie wirksam gegen nachteilige oder unrichtige Bescheide Widerspruch einlegen und Klage erheben können.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Um den Anspruch auf Leistungen durchsetzen zu können, ist die Kenntnis des Sozialverwaltungsverfahrens unerlässlich.
Meinungen
Dozenten
Andreas Staak
Referent/in
Inhalte
Rechtsdurchsetzung im Sozialverwaltungsverfahren
Oft werden Bedürftigen Leistungen durch das Jobcenter, das Sozialamt oder andere Sozialleistungsträger vorenthalten. Um den Anspruch auf Leistungen durchsetzen zu können, ist die Kenntnis des Sozialverwaltungsverfahrens unerlässlich. Daher werden in der Veranstaltung der Ablauf eines Sozialverwaltungsverfahrens und die diesbezüglichen Rechte des Betroffenen vorgestellt. Weiterer Gegenstand ist die Rechtmäßigkeit der Aufhebung von Leistungsbewilligungen und die daraus resultierende Rückforderung von Leistungen. Abschließend werden Sie erfahren, wie Sie wirksam gegen nachteilige oder unrichtige Bescheide Widerspruch einlegen und Klage erheben können. Das Seminar wird durch die Veranstaltungen "SGB II - Hartz IV" und „SGB XII - Grundsicherung und Sozialhilfe" ergänzt. Die ReferentInnen sind in Berlin als Fachanwälte für Sozialrecht tätig.
Inhalte
- Grundsätze des Sozialverwaltungsverfahrens
- Befangenheit von Behördenmitarbeitern
- Bekanntgabe von Verwaltungsakten
- Mitwirkungspflichten
- Aufhebung von Verwaltungsakten
- Erstattung von Überzahlungen
- Voraussetzungen von Ermessensentscheidungen
- Widerspruch und Klageverfahren
- Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Einstweiliger Rechtsschutz
Zusätzliche Informationen
Maximale Teilnehmerzahl: 20
Rechtsdurchsetzung im Sozialverwaltungsverfahren