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Kurs

Fernunterricht

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Methodik

    Fernunterricht

Das Seminar ist für beauftragte Personen im Bereich Abfall geeignet. Das Umweltinstitut Offenbach bietet Ihnen dieses eintägige Seminar für das „sonstige Personal“ über emagister.de an.

Seit 1996 wurden die Sachkundeanforderungen an das „sonstige Personal“ hinsichtlich der betrieblichen Einarbeitung auf der Grundlage eines Einarbeitungsplanes gefordert. Seit Januar 2014 werden nun im § 6 der aktuellen Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Sachkundeanforderungen konkretisiert und erweitert.

Das „sonstige Personal“ in Entsorgungsfachbetrieben sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern muss nach neuer Vorschrift spätestens alle drei Jahre eine Fortbildung belegen, sofern nicht gesetzliche Neuerungen eine zeitnahe Schulung erfordern, um u.a. den Zertifizierungsprozess zu bestehen.

Im diesem Seminar lernen Sie über Gesetzliche Grundlagen, Abfallannahme, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Gefahrgutrecht, Vorschriften, Verkehrsrecht und Bedeutung von Entsorgungsverträgen.

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Meinungen

Themen

  • Schulung
  • Abfall
  • Konsequenzen
  • Abfallannahme
  • Sammlern
  • Beförderern
  • Containerzustand
  • Überladung
  • Wiegeergebnissen
  • Detektorkontrolle

Inhalte

NEU: Fortbildung gemäß Vollzugsvorschrift alle drei Jahre erforderlich!

Das Seminar ist zum Erhalt oder Aufrechterhaltung der Sachkunde für beauftragte Personen im Bereich Abfall geeignet.

Bereits in der Verordnung zu Entsorgungsfachbetrieben von 1996 wurden die Sachkundeanforderungen an das „sonstige Personal“ hinsichtlich der betrieblichen Einarbeitung auf der Grundlage eines Einarbeitungsplanes gefordert. Seit Januar 2014 werden nun im § 6 der aktuellen Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Sachkundeanforderungen konkretisiert und erweitert.

Das „sonstige Personal“ in Entsorgungsfachbetrieben sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (z. B. LKW-Fahrer, Disponenten oder auch das hier angesprochene Personal der Abfallannahme) muss nach neuer Vorschrift spätestens alle drei Jahre eine Fortbildung belegen, sofern nicht gesetzliche Neuerungen eine zeitnahe Schulung erfordern, um u. a. den Zertifizierungsprozess zu bestehen.

Dabei obliegt es der betrieblichen Eigenverantwortung, dem sonstigen Personal den aktuellen Wissensstand für seine jeweilige Tätigkeit zu vermitteln, wobei sich grundsätzlich die notwendige Sachkunde am konkreten Einzelfall zu orientieren hat.

Das Personal aus der Abfallannahme hat einen der schwierigsten Arbeitsbereiche im Entsorgungsunternehmen. Diese müssen die Grundlagen des Abfallrechtes, die Abfalleinstufung, die Nachweisverordnung, ggf. das Gefahrgutrecht, das Verkehrsrecht usw. beherrschen und darüber hinaus mit den An- und Ablieferfahrzeugen ein konstruktives Kommunikationsverhältnis aufbauen.

Sachkunde Abfallannahme

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