Kurs derzeit nicht verfügbar
Sicherheitsleistungen bei Abfallentsorgungsanlagen
Kurs
In Magdeburg ()
Beschreibung
-
Kursart
Intensivkurs berufsbegleitend
-
Unterrichtsstunden
7h
-
Dauer
1 Tag
Das Seminar befasst sich mit den einschlägigen Rechtsvorschriften sowie Fragen des praktischen Vollzugs. Anhand von praktischen Beispielen werden Fragen zur Höhe der Sicherheitsleistung und zum Sicherungsmittel erläutert. Gerichtet an: Das Seminar richtet sich an Sie, als Verantwortliche in Abfallentsorgungsanlagen, beratenden Ingenieure und Mitarbeiterinnen von Umweltbehörden.
Wichtige Informationen
Dieser Kurs ist als Bildungsurlaub anerkannt
Hinweise zu diesem Kurs
Seit dem 01.03.2010 gelten verschärfte Bedingungen für Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen hinsichtlich der Leistung von Sicherheiten:
Danach „sollen“ nunmehr die zuständigen Behörden Sicherheitsleistungen auferlegen, während dies vorher im ungebundenen Ermessen („kann“) der Behörde stand.
09.30 Uhr Begrüßung und Einführung
09.40 Uhr Gesetzliche Vorschriften
– § 12 Abs. 1 S. 1 BImSchG
– § 17 Abs. 4a BImSchG
Tatbestandliche Voraussetzungen:
– Abfallentsorgungsanlagen
– Sicherstellung der Anforderungen nach § 5 Abs. 3 BImSchG
– „Soll“-Vorschrift
Vergleichbare Rechtsvorschriften (z.B. § 18 DepV)
Motive des Gesetzgebers/ Hintergrund der Sicherheitsleistung
10.30 Uhr Kaffeepause
10.50 Uhr Sicherheitsleistung in der Rechtsprechung
– Fallbeispiele
Sicherheitsleistung im praktischen Vollzug
– Praxisbeispiele
12.00 Uhr Mittagspause
12.45 Uhr Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Höhe der Sicherheitsleistung
– Reduzierung der Lagermengen
– Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages
– Nachweise zu Entsorgungs- und Transportkosten
Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Art des Sicherungsmittels
– Gängige Sicherungsmittel (z.B. Bankbürgschaft, Barhinterlegung)
– alternative Sicherungsmittel (z.B. Versicherung, Grundschuld, Erfüllungsbürgschaft, Patronatserklärung, Konzernbürgschaft)
14.00 Uhr Ende der Veranstaltung
Das Seminar richtet sich an Sie, als Verantwortliche in Abfallentsorgungsanlagen, beratenden Ingenieure und Mitarbeiterinnen von Umweltbehörden.
keine, nur fachliches Interesse
Durch die Sicherheitsleistung soll erreicht werden, dass in Fällen, in denen Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen nicht mehr in der Lage sind, ihre Nachsorgepflichten zu erfüllen (z.B. durch Insolvenz), nicht die öffentliche Hand für die Kosten der Entsorgung der Abfälle aufkommen muss. Betroffen sind sämtliche (Neu- und Alt-)Anlagen, die nach Nr. 8 des Anhangs der 4. BImSchV genehmigt sind.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmegebühr: 269€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter www.iwu-ev.de/pdf/A190909.pdf
Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): www.iwu-ev.de/ics/A190909.ics
Meinungen
Themen
- Entsorgung
- Fachwissen
- Expertenwissen
- Insiderwissen
- Insolvenz
- Betreiber
- BImSchV
- Bedingungen
- Abfallentsorgungsanlagen
- Sicherheiten
- Nachsorgepflicht
- Nr. 8 des Anhang
- Sicherungsmittel
Dozenten
Dozent/in Fachreferent/in
siehe Seminarthema
Inhalte
Seit dem 01.03.2010 gelten verschärfte Bedingungen für Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen hinsichtlich der Leistung von Sicherheiten:
Danach „sollen“ nunmehr die zuständigen Behörden Sicherheitsleistungen auferlegen, während dies vorher im ungebundenen Ermessen („kann“) der Behörde stand.
Durch die Sicherheitsleistung soll erreicht werden, dass in Fällen, in denen Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen nicht mehr in der Lage sind, ihre Nachsorgepflichten zu erfüllen (z.B. durch Insolvenz), nicht die öffentliche Hand für die Kosten der Entsorgung der Abfälle aufkommen muss. Betroffen sind sämtliche (Neu- und Alt-)Anlagen, die nach Nr. 8 des Anhangs der 4. BImSchV genehmigt sind.
Zusätzliche Informationen
in der Umwelthauptstadt Magdeburg
Sicherheitsleistungen bei Abfallentsorgungsanlagen