Social Work
Bachelor
In Friedensau
Beschreibung
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Kursart
Bachelor
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Ort
Friedensau
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Dauer
3 Jahre
Der Bachelorstudiengang "Soziale Arbeit" mit staatlich anerkanntem Hochschulabschluss ist berufsqualifizierend für den Bereich der Sozialen Arbeit (Sozialpädagogik/Sozialarbeit). Gerichtet an: Abiturierten.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Voraussetzung für das Studium deutscher Studienbewerber/innen ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die fachgebundene Hochschulreife.
Meinungen
Inhalte
Das Studium umfasst eine Regelstudienzeit von 6 Semester, wird in Modulform angeboten (180 Credits) und schließt 2 Praktika von je 4 Wochen sowie eine Bachelor-Arbeit ein. Nach erfolgreichem Abschluss wird den Absolventen die Berufseignung (die den bisherigen Fachhochschuldiplomen in Sozialarbeit/Sozialpädagogik entspricht) und der jeweilige differenzierte Studienverlauf im Diploma Supplement bescheinigt. Es ist zu empfehlen, im Anschluss an das Studium die persönliche Berufsanerkennung durch Absolvieren eines Berufspraktikums von 12 Monaten Dauer nachzuweisen. In diesem Anerkennungsjahr besteht in der Regel ein Anspruch auf 2/3 der normalen Vergütung und im öffentlichen Dienst wird es häufig als Anstellungsvoraussetzung verlangt. Eine weitere Möglichkeit ist die Fortsetzung des Studiums in einem Masterstudiengang.
Hochschulzugangsberechtigung
Besonders befähigte Berufstätige, die aufgrund ihrer Begabung, ihrer Persönlichkeit und ihrer Vorbildung für ein Studium in Frage kommen, aber nicht über die Hochschulreife verfügen, können die für das Studium eines bestimmten Faches erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten durch ein erfolgreiches Ablegen einer Prüfung zur Feststellung der Studienbefähigung (Feststellungsprüfung) nachweisen. Nähere Informationen erteilt das Zulassungsamt der Hochschule.
Ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber, deren Sekundarschulabschluss dem deutschen gleichwertig ist, können grundsätzlich mit einer Zulassung zum Studium an unserer Hochschule rechnen. Studienbewerber/innen aus Ländern, deren Sekundarschulabschluss unter dem Niveau des deutschen Abiturs liegt, müssen entweder in ihrem Heimatland ein oder zwei Jahre (je nach Land) erfolgreich studiert haben oder in der Bundesrepublik Deutschland ein Studienkolleg absolvieren.
Ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber, die über geringe oder keine Deutschkenntnisse verfügen, haben die Möglichkeit, an der Theologischen Hochschule Friedensau einen einjährigen Kurs "Deutsch als Fremdsprache" zu belegen.
Ansonsten müssen die Bewerber gute Deutschkenntnisse nachweisen können. Diese können z.B. durch eine erfolgreiche TestDaF-Prüfung (mindestens 3 x TDN 4 und 1 x TDN 3) nachgewiesen werden.
Für die künstlerischen Studiengänge ist ein Eignungstest erforderlich (NF Kirchenmusik, NF Popularmusik, Kirchenmusik C, Propädeutikum).
Studienzeiten
Das Studium an der ThHF lehnt sich an die in Deutschland üblichen Regelstudienzeiten an. Studienantritt ist grundsätzlich zu Beginn des Wintersemesters möglich.
Zulassungsverfahren
Der Antrag auf Zulassung zum Studium wird auf Anfrage vom Zulassungsamt/Akademischen Auslandsamt zugesandt. Der Zulassungsantrag ist an das Zulassungsamt bzw. Akademische Auslandsamt zu richten. Zusätzlich zum Zulassungsantrag müssen folgende Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht werden:
- Amtlich beglaubigte Fotokopien der Originalzeugnisse über den Schulabschluss und evtl. Studienzeiten
- Angaben zur Finanzierung des Studiums
- tabellarischer Lebenslauf
- ein Foto
(Die Studienzeiten sind möglichst genau mit entsprechenden Nachweisen, z. B. Transkript usw., zu belegen. Bitte keine Originalzeugnisse zusenden! Die Unterlagen bleiben im Besitz der Hochschule. Amtliche Übersetzungen aller fremdsprachigen Unterlagen sind grundsätzlich in deutscher Sprache zu halten, außer bei englischen oder französischen Dokumenten.)
Ein Zulassungsantrag kann von der Hochschule erst dann bearbeitet werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Daher können nur solche Anträge im Zulassungsverfahren berücksichtigt werden, denen bis zum Ablauf der Antragsfrist die erforderlichen Unterlagen beigegeben worden sind. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.
Bewerbungsfristen
Letzter Termin für das Einreichen des Zulassungsantrages ist: für deutsche Bewerberinnen und -bewerber der 30. August (Beginn: Oktober), für ausländische Bewerberinnen und -bewerber der 31. Mai (Beginn: Oktober). Zulassungsanträge, die nach dieser Frist eintreffen, können nicht berücksichtigt werden.
Zulassungsbescheid
Die Anträge auf Zulassung zum Studium werden vom Zulassungsamt/Akademischen Auslandsamt bearbeitet. Die Zulassungsentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Studienplätze, dem Grad der Qualifikation und der geklärten Studienfinanzierung. Wenn alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Zulassungsbescheid schriftlich dem Bewerber mitgeteilt. Die Zulassungsbescheinigung für ausländische Studienbewerber wird erst nach Einzahlung der Kaution zugesandt.
Schnupperstudium
Einen Studiengang und eine Hochschule zu wählen, ist eine der ersten großen Entscheidungen bei der Selbstgestaltung des Lebens. Worauf soll man sich bei der Wahl verlassen? Auf rationale Argumente? Auf das Bauchgefühl? Auf die Eltern und Freunde?
Die Theologische Hochschule möchte es Studieninteressierten leicht machen: Schnuppern kostet nichts. Und bringt viel! Studieninteressierte sind eingeladen, bis zu einer Woche an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, mit Studierenden und Dozierenden zu sprechen und in das Friedensauer Flair einzutauchen. Die Übernachtung im Studentenwohnheim und die Vollverpflegung in der Mensa ist kostenlos.
Am Schnuppern interessiert? Dann los!
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