Softwarerecht für Nicht-JuristInnen
Seminar
In Berlin
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Berlin
Interessierte WIS ist der Förderung der beruflichen Weiterbildung verpflichtet, mit Konzentration auf die Zielgruppe der Fach- und Führungskräfte. Es dient dazu, die Transparenz auf dem deutschen Markt der beruflichen Weiterbildung zu erhöhen. Es dient weiterhin dazu, eigenständige, rationale Verbraucherentscheidungen zu ermöglichen. Die Aktualität der in WIS eingestellten Seminare wird dadurch gewährleistet, dass terminierte Seminare automatisch nach ihrem Start aus der Suche genommen werden. WIS bringt Ordnung in den "Dschungel" von Weiterbildungsangeboten. Durch eine enge Kooperation mit den IHK-Weiterbildungsberatern, deren tägliche Arbeit auch auf WIS basiert, ist den Besuchern eine zusätzliche Unterstützung sicher.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Inhalte
Beschreibung des Seminars
Die Veranstaltung soll Softwareanbietern, -vertreibern und -anwendern Hilfestellung bei Problemen mit Rechtsverletzungen geben.
Erwerb und Einsatz von Computersoftware sind rechtlich nicht typisiert. Für die tägliche Praxis dieser Massengeschäfte sind zentrale Fragen immer noch ungeklärt und heftig umstritten. Hersteller und Vertreiber wissen nicht, wie sie ihre Interessen durchsetzen können und welche Vertragsbedingungen zulässig sind. AnwenderInnen wehren sich gegen unangemessene Einschränkungen. Die Veranstaltung soll Softwareanbietern, -vertreibern und -anwendern Hilfestellung bei Problemen mit Rechtsverletzungen geben.
Softwarerechtliche Aufgaben und Fragestellungen müssen in Unternehmen und Organisationen vielfach von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verantwortlich betreut werden, die nicht über eine umfassende juristische Ausbildung verfügen.
Seminarinhalte
• Grundlagen des Rechts des geistigen Eigentums
• Softwareschutz im deutschen und europäischen Urheberrecht
• Grundzüge des Patent- und Markenrechts
• Softwarevertragsrecht
• Softwarevertrieb über das Internet
• Vorformulierte Vertragsbedingungen
• Haftungsklauseln
• (prozessuale) Durchsetzung von eigenen Schutzrechten
• Abwehr fremder Ansprüche
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