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Sozialversicherung bei der Beschäftigung von Aushilfen
Kurs
In Wuppertal ()
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Dauer
1 Tag
Zum Seminar Sozialversicherung bei der Beschäftigung von Aushilfen In diesem Seminar werden die Teilnehmer zunächst mit den Regel- und Ausnahmefällen der Versicherungspflicht geringfügig Beschäftigter vertraut gemacht, als da sind: Beiträge zur Sozialversicherung Zusammenrechnung verschiedener Beschäftigungsverhältnisse Meldewesen zur Sozialversicherung Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Im Seminar wird das bestehende Gesamtsystem behandelt. Neuerungen werden – soweit bekannt – selbstverständlich mit einfließen. Profitieren Sie von der reichhaltigen Erfahrung unseres Experten, der wertvolle Praxistipps zum Umgang mit sozialversicherungsrechtlichen Problemen gibt und diese durch Online-Demonstrationen unterstützt.
Hinweise zu diesem Kurs
Teilnehmerkreis (m/w): Sachbearbeiter der Lohn- und Gehaltsabrechnung Mitarbeiter aus dem Personal- und Sozialwesen
Meinungen
Inhalte
- Überblick / Tendenz
- Kurzfristige Beschäftigung / 450 Euro-Jobs
- Erweiterung auf 3 Kalendermonate / 70 Arbeitstage
- Geringfügigkeitsrichtlinien
- Erweiterte Anzeigepflichten des Arbeitnehmers
- Übergangsregelungen
- Geringfügige Beschäftigungen: Sozialversicherung
- Geringfügig entlohnte Beschäftigung
- Kurzfristige Beschäftigung
- Eintritt von Versicherungspflicht
- Beitragsnachweis nur noch elektronisch
- Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen
- Pauschalbeiträge / individuelle Beiträge zur Rentenversicherung
- Beitragsverteilung
- Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
- Meldungen
- Beschäftigung von Studenten, Praktikanten, Schülern
- Beschäftigung von Werkstudenten
- während der Vorlesungszeit
- während der vorlesungsfreien Zeit
- Beschäftigung von Praktikanten
- Vor- und Nachpraktika
- Zwischenpraktika
- Beschäftigung von Schülern
- Beschäftigung in Privathaushalten
- Kurzhinweise zur Beschäftigung von
- Rentnern
- Beamten, Pensionären
- Personen in Elternzeit
- Praxisbeispiele
- SV-rechtliche Bewertung
Zusätzliche Informationen
Sozialversicherung bei der Beschäftigung von Aushilfen