SV-Prüfungsschwerpunkte (Branchenbezogen)
Seminar
In Erfurt
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Fortgeschritten
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Ort
Erfurt
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Dauer
1 Tag
Das Seminar vermittelt einen konkreten Überblick der Prüfungsfelder- und -schwerpunkte und bezieht auch die Prüfungsschwerpunkte der Ermittlungsbehörden mit ein. In diesem Seminar erfahren Sie. wo die Schwerpunkte der Prüfungen liegen,. wie Sie sich darauf vorbereiten,. welche Neuregelungen Sie im Sozialversicherungsrecht beachten müssen,. wie Sie Fehler vermeiden, für die Sie als Steuerberater haften und. die Chance zu beurteilen, wo ggf. noch Reserven brach liegen und hieran orientiert weiteren Fortbildungsbedarf erschließen.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Dozenten
Klaus Peter Reidt
Dozent
Sachverständiger für Sozialversicherungs- und Beitragsrecht
Inhalte
Der Gesetzgeber überträgt den Trägern der Deutschen Rentenversicherung vermehrt umfangreiche neue Aufgaben. Insoweit fristet das Sozialversicherungsmandat kein Schattendasein mehr, sondern stellt Steuerberater vor weitere Herausforderungen.
Als Abrechnungsstelle übernimmt der Steuerberater die Erfüllung der Arbeitgeberpflichten nach dem Sozialgesetzbuch Vier (SGB IV) und begibt sich insoweit haftungsrechtlich in einen sensiblen Bereich. Bei Nichtbeachtung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften treffen ihn durchaus Regressansprüche. Aber auch deliktische Handlungen prägen ein nicht zu unterschätzendes Risiko.
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 StGB hat Regelungen zum Gegenstand, die Personen betreffen, die stellvertretend für einen anderen handeln. Ist jemand von dem Inhaber eines Betriebs ausdrücklich beauftragt in eigener Verantwortung Aufgaben wahrzunehmen, die dem Inhaber des Betriebes obliegen, und handelt er auf Grund dieses Auftrags, so ist ein Gesetz, nach dem besondere persönliche Merkmale die Strafbarkeit begründen, auch auf den Beauftragten anzuwenden, wenn diese Merkmale zwar nicht bei ihm, aber bei dem Inhaber des Betriebs vorliegen (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 StGB). Der Tatbestand der Beitragshinterziehung ist ein Schutzgesetz.
Dies bedeutet, dass der Steuerberater bei Vorliegen eines etwaigen Ermittlungsverfahrens gegen den Mandanten selbst Gegenstand eines Verfahrens werden könnte, soweit die gesetzlichen Arbeitgeberpflichten verletzt und dadurch Beiträge hinterzogen werden. Dies kann bereits durch einen Unterlassungstatbestand (fehlende Meldung, nicht korrekte Beitragsnachweisung) erfüllt werden. Hieraus resultiert ebenfalls eine fiktive Nettolohnvereinbarung. Demzufolge kann dem Mandanten bei Nichtbeachtung der Arbeitgeberpflichten ein erheblicher finanzieller Nachteil entstehen (Haftungsrisiko).
Allein aus diesen Gründen ist es angezeigt, sich umfassend mit den Prüfungsschwerpunkten welche insbesondere für das Bundesland Thüringen zum Tragen kommt, auseinander zusetzen. Die Auswahl der Prüfungsschwerpunkte erfolgte anhand der überwiegenden Feststellungen der Prüfdienste für das Bundesland Thüringen inklusive der Feststellungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).
Das Seminar vermittelt einen konkreten Überblick der Prüfungsfelder- und -schwerpunkte und bezieht auch die Prüfungsschwerpunkte der Ermittlungsbehörden mit ein.
In diesem Seminar erfahren Sie
- wo die Schwerpunkte der Prüfungen liegen,
- wie Sie sich darauf vorbereiten,
- welche Neuregelungen Sie im Sozialversicherungsrecht beachten müssen,
- wie Sie Fehler vermeiden, für die Sie als Steuerberater haften und
- die Chance zu beurteilen, wo ggf. noch Reserven brach liegen und hieran orientiert weiteren Fortbildungsbedarf erschließen.
Zusätzliche Informationen
SV-Prüfungsschwerpunkte (Branchenbezogen)