Systematische Einführung in das Sprengstoffrecht unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen
Seminar
In Berlin
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Berlin
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Dauer
2 Tage
Das Sprengstoffrecht wurde in den vergangenen Jahren mehrfach novelliert, zuletzt im Jahre 2009. Mit dem im Jahre 2005 beschlossenen Gesetz ist die Umsetzung der Richtlinie 93/15/EWG, die in Rechtsakten vorgesehen ist und für die das Verfahren des Artikels 251 des EG-Vertrages gilt, anknüpfend an den Beschluss 1999/486/EG des Rates (ABL. EU Nr. L284 S.1), in deutsches Recht abgeschlossen. Weiterhin wurde die Entscheidung über ein Begleitformular für das innergemeinschaftliche Verbringen von Explosivstoffen und die Definition pyrotechnischer Gegenstände und bestimmter Munition in deutsches Recht umgesetzt. In der Praxis bedeutet das, dass die Überprüfung der Zuverlässigkeit entscheidend erweitert wurde. Weiterhin wurden u. a. die Datenübermittlung an und von Meldebehörden eingebracht, um Veränderungen schneller bearbeiten zu können. Die von der Praxis erwartete Klärung des Informationsaustausches zwischen Polizei, Erziehungsregister und Bundesanwaltschaft ist dagegen nicht erfolgt. Jede Erlaubnisbehörde überprüft nach wie vor in eigener Zuständigkeit mit normalem Briefverkehr. Im Seminar wird eine systematische Einführung in das Sprengstoffrecht gegeben, die gesetzliche Neuregelung vorgestellt und den Teilnehmern ein Forum des Erfahrungsaustausches geboten. Am zweiten Seminartag wird in einer praktischen Vorführung die Wirkung verschiedener Sprengmittel anschaulich demonstriert.
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Beginn
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Zusätzliche Informationen
Systematische Einführung in das Sprengstoffrecht unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen