Unterhaltsansprüche getrennt lebender Eheleute und eingetragener Lebenspartner (Trennungsunterhalt) (§ 1361 BGB)

Seminar

In Berlin

190 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Berlin

  • Dauer

    1 Tag

Nach erfolgter Trennung bezieht in nicht wenigen Fällen ein Ehepartner (zumeist die Ehefrau) oder ein Lebenspartner Sozialleistungen. Ein eventueller Unterhaltsanspruch geht kraft Gesetzes (§ 33 SGB II/§ 94 SGB XII) auf den Leistungsträger über. Die Mitarbeiter der betreffenden Behörden sind gehalten, den Unterhalt einzufordern. In diesem Seminar werden Grundkenntnisse des materiellen Unterhaltsanspruchs, des Rechtsübergangs und der Geltendmachung gegenüber dem Verpflichteten vermittelt. Anhand von Fallbeispielen wird der Seminarstoff praxisnah dargestellt. Auf Probleme der Teilnehmer wird eingegangen. Diese sollten bis 14 Tage vor Seminarbeginn beim Kommunalen Bildungswerk e.V. eingereicht werden.

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Berlin
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Inhalte

Schwerpunkte: Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft Bedürftigkeit, eigene Einkünfte, Leistungen nach SGB II Arten des Unterhalts: Barbedarf (Quoten), Sonderbedarf, Geldrente Erwerbsobliegenheiten des Berechtigten/Fortschreibung der ehelichen Verhältnisse Betreuung gemeinsamer/nicht gemeinsamer Kinder Ausweitung von Teilzeiterwerbstätigkeit Zusammenleben mit neuem Partner: Verwirkung/Zurechnung von Einkommen wegen Haushaltsführung Bestimmung der anrechenbaren Einkünfte (u. a. Berücksichtigung von Schulden und Versicherungen) Bestimmung und Berücksichtigung eines Wohnwertvorteils Selbstbehalt Vorrang von Kinderunterhalt, § 1609 BGB Rechtsübergang nach § 33 SGB II und § 94 SGB XII, Rückübertragung und deren Rechtsfolgen Durchsetzung des übergegangenen Anspruchs Besonderheiten bei eingetragenen Lebenspartnern

Zusätzliche Informationen

1006SOE043

Unterhaltsansprüche getrennt lebender Eheleute und eingetragener Lebenspartner (Trennungsunterhalt) (§ 1361 BGB)

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