Veranstaltungsbezogene Gefährdungsbeurteilung nach § 38 ff. MVStättVO.
Seminar
In Köln
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Köln
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Beginn
nach Wahl
TÜV Rheinland Akademie GmbH Kurzbeschreibung: Der Betreiber ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich (§ 38 Abs. 1 MVStättVO). Eine umfassende Gefährdungsbeurteilung ist entscheidend für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen, sowohl im Arbeit
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Inhalte
Bildungsziel: Sie kennen Instrumente und Methoden zur Entdeckung und Bewertung von Gefährdungen bei Veranstaltungen. Sie können eine veranstaltungsbezogene Gefährdungsbeurteilung selber erstellen oder daran mitwirken. Sie können geeignete und haftungsminimierende Maßnahmen ableiten, umsetzen und dokumentieren. Sie wissen die gesetzlichen Anforderungen richtig in die Praxis umzusetzen.
Beschreibung:
Rechtsgrundlage MVStättVO, insbesondere § 38 Abs. 1 MVStättVO
Rechtsgrundlage ArbSchG , BetrSichV und ArbStättV
Begriffe und rechtliche Anforderungen
Grundpflichten des Arbeitgebers
Verantwortung, Haftung, Delegation, Stabsstellen
Verschiedene Modelle aus der Praxis der Berufsgenossenschaften
Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung (GBU) in der Praxis
Anforderungen an den Ersteller einer GBU
Vorgehensweise bei der Durchführung einer GBU
nach Arbeitsschutzgesetz
nach BetrSichV
nach ArbStättV
GBU – Musterlösungen
Dokumentation, Wirksamkeitskontrolle
Last Minute Risk Analysis (LMRA) - ergänzende GBU
Praxisbeispiele & Übungen
Veranstaltungsbezogene Gefährdungsbeurteilung nach § 38 ff. MVStättVO.