Veranstaltungsleiter (TÜV) - Aufbaukurs

Seminar

In Köln

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Köln

  • Beginn

    nach Wahl

TÜV Rheinland Akademie GmbH Kurzbeschreibung: § 38 der Musterversammlungsstättenverordnung (MVStättVO) besagt, dass „während des Betriebes von Versammlungsstätten der Betreiber oder ein von ihm beauftragter Veranstaltungsleiter ständig anwesend sein“ muss. Abgeleitet hieraus resultiert di

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Köln (Nordrhein-Westfalen, NRW)
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Universitätsstr. 33 50931, 50441

Beginn

nach WahlAnmeldung möglich

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Themen

  • Tüv
  • Veranstaltung

Inhalte


Bildungsziel: Sie kennen die Aufgaben und Pflichten des Veranstaltungsleiters und können die veranstaltungsspezifische Aufbau- und Ablauforganisation gemäß DIN 15750 umsetzen. Sie wissen, wie Sie die Aufgaben des Veranstaltungsleiters mit den Funktionen des Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik oder der Sachkundigen Aufsichtsperson gemäß § 40 Abs. 5 Satz 2 MVStättVO in der Doppelfunktion rechtssicher verknüpfen können. Sie können die Planung und Durchführung von Veranstaltungen sicher koordinieren. Sie erwerben Grundkenntnisse zum Aufbau eines veranstaltungsbezogenen Krisenstabes und wissen in Krisen- und Notfällen angemessen zu kommunizieren.
Art des Abschlusses: sonstiger Abschluss

Beschreibung:

Arbeitsschutz und Unfallverhütung in der Auf- und Abbauphase einer Veranstaltung
Arbeitsschutz während der Veranstaltung
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Darstellung der veranstaltungsspezifischen u. arbeitsschutzrechtlichen Verantwortung (DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 17/18 und DGUV Informationen 215-310 bis 215-316)
Allgemeine und veranstaltungsspezifische Verkehrssicherungspflichten
Schutzziele der MVStättVO
Anforderungen des § 40 MVStättVO an den Einsatz von qualifizierten Veranstaltungstechnikkräften, Subunternehmern, Dienstleistern sowie Koordinatoren
Leitung und Aufsicht von Veranstaltungen (Betreiber, Veranstalter, Veranstaltungsleiter, Aufsichtführende Person)
Schriftliche Bestellung und Festlegung von Verantwortungsbereichen und Befugnissen

Landesspezifische Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
Anwendungsbereich und Inhalte
Haftungsfragen
Erstellung von Bestuhlungsplänen
Anwesenheitspflicht von Betreuungspersonal
Einsatz der SAP (§ 40 Abs. 5 Satz 2)
Betriebsorganisation

Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
Durchführung von Unterweisungen

Sicherheitskonzepte
Rechtliche Grundlagen u. Betreiberpflichten nach MVStättVO
Aufbau eines Sicherheitskonzeptes
Berechnung der höchstzulässigen Besucherzahl (Fläche, Rettungswege)
Organisation und Koordination der Veranstaltung und der Ordnungsdienste
Besonderheiten (Stadthallen und Arenen, Veranstaltungen im Freien, „Open-Air" über 5.000 Besucher)
Kooperation mit Behörden

Praktische Übungen anhand von realistischen Szenarien
Umgang mit Kontrollbehörden
Kooperation und Kommunikation in Krisen- und Notfällen an den Schnittstellen zur Polizei und zu Wachkräften
Aufbau des Krisenmanagements
Interne und externe Kommunikation im Krisenfall
Kommunikationstechnik in Krisen- und Notfällen
Praktische Übungen

Medienarbeit und PR in Krisensituationen – Umgang mit Medien und der Öffentlichkeit
Abschlussprüfung


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