Weiterbildung für Berufskraftfahrer

Kurs

In Hamminkeln

499 € MwSt.-frei

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Gerichtet an

    Für arbeitnehmer

  • Ort

    Hamminkeln

  • Unterrichtsstunden

    35h

Gerichtet an: Berufskraftfahrer, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, diese Fortbildung zu absolvieren.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Hamminkeln (Nordrhein-Westfalen, NRW)
46499

Beginn

auf Anfrage

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Bus- und Lkw-Fahrer müssen wissen:
Wer gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführt, benötigt im Bereich des Güterkraftverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen über 3,5t zulässige Gesamtmasse und im Bereich des Personenverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen zusätzlich zu seinem Führerschein eine "Grundqualifikation".

Besitzstand:
Wer einen Führerschein der Klasse(n) D1 bis DE vor dem 10. September 2008 erworben hat, gilt kraft Gesetzes als grundqualifiziert.
Wer einen Führerschein der Klasse(n) C1 bis CE vor dem 10. September 2009 erworben hat, gilt kraft Gesetzes als grundqualifiziert.

Gültigkeitsdauer:
Die Grundqualifikation gilt fünf* Jahre ab dem 10.09.2008 bei den D-Klassen und ab dem 10.09.2009 bei den C-Klassen.
(*sieben Jahre Übergangsfrist bei Synchronisation der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis mit der Dauer der Grundqualifikation.)

Verlängerung:
Die Verlängerung einer Grundqualifikation erfolgt durch eine Weiterbildung von 35 Stunden zu je 60 Minuten für jeweils fünf Jahre. Die Weiterbildung kann auch in Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden erworben werden.

Als anerkannte Ausbildungsstätte gemäß § 7 BKrFQG dürfen wir Weiterbildungs- und Grundqualifikationslehrgänge für die Klassen C1, C, C1E, CE und D1, D, D1E, DE durchführen.


Führerschein Klasse D1 bis DE vor dem 10.09.2008:
Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden sollten der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde spätestens acht Wochen vor dem 10.09.2013 (2015*) nachgewiesen werden.

Führerschein Klasse C1 bis CE vor dem 10.09.2009
Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden sollten der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde spätestens acht Wochen vor dem 10.09.2014 (2016*) nachgewiesen werden.

Auf Anfrage bieten wir auch an:
Bescheinigung über eine Weiterbildung oder Grundqualifikation

Führerschein Klasse D1 bis DE nach dem 09.09.2008 bzw. C1 bis CE nach dem 09.09.2009
Nachweis über eine Grundqualifikation oder Beschleunigte Grundqualifikation mit IHK-Prüfung!

Fahrerlaubnisbewerber für die Klassen C1, C1E, C oder CE haben noch die Möglichkeit durch Ausbildung und Prüfung bis zum 09.09.2009 den Besitzstand zu erlangen und somit keine Grundqualifikation nachweisen zu müssen.

Weiterbildungsbescheinigungen müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist eines Besitzstandes oder einer vorhandenen Grundqualifikation der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. Bescheinigungen über eine erworbene Grundqualifikation oder Beschleunigte Grundqualifikation müssen vor Antritt einer gewerblichen Beschäftigung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. In beiden Fällen trägt die Fahrerlaubnisbehörde die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein ein.

Termine:
16.02.2013, TB1219
Thema: Eco Training, Kinematische Kette

13.04.2013, TB1220
Thema: Sicherheitstechnik, Bremsanlagen
,
15.06.2013, TB1221
Thema: Ladungssicherung

12.10.2013, TB1222
Thema: Sozialvorschriften, Tachographen

07.12.2013, TB1223
Thema: Gesundheit und Arbeitsschutz

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