Weiterbildung für Inhaber des Befähigungsscheins nach § 20 SprengG, Umgang mit Airbags und Gurtstraffern
Kurs
In Neuhof

Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Gerichtet an
Für arbeitnehmer
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Ort
Neuhof
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Dauer
1 Tag
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Beginn
nach Wahl
Die Technik in Kraftfahrzeugen unterliegt einer stetigen Weiterentwicklung, was gestern Stand der Technik war, ist heute veraltet, die Zukunftsmusik von gestern ist heute Realität. Und genau so wie die Technik sich weiterentwickelt, so wandelt sich auch die Gesetzgebung. Im Rahmen der weiteren Harmonisierung der nationalen Gesetze in Europa stehen große Veränderungen im Bereich der pyrotechnischen Gegenstände im Kfz an. Damit Sie im täglichen Geschäft auf dem Laufenden sind, frischen Sie Ihren Wissensstand auf und informieren Sie sich bei uns über alle Neuerungen.
Gerichtet an: Inhaber des Befähigungsscheines §20 SprengG für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen als Sicherungseinrichtung in Kfz
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Gültiger Befähigungsschein §20 SprengG
Meinungen
Dozenten

Hans-Peter Zirfas
Airbagtechnologie / Sprengstoffrecht
Inhalte
Neuregelungen der Rechtsvorschriften nach dem 4. Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
Änderung der 2.SprengV, Lagerung
Rechtsgrundlagen
- Sprengstoffgesetz
- Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Rechtsvorschriften über das Erwerben, Überlassen an Andere, Aufbewahren, Verwenden und die Verbringung explosionsgefährlicher Stoffe
- Zulassung
- Erlaubnis
- Befähigungsschein
- Anzeigepflichten
- Schutzvorschriften, Verbote
- Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften
- Aufbewahrungsvorschriften
- Beförderungsvorschriften für begrenzte Mengen gefährlicher Güter der Klassen 1 und 9
Neu- und Weiterentwicklungen auf dem Gebiet der pyrotechnischen Gegenstände als Sicherheitseinrichtungen in Kfz
- Pyrotechnische Sätze, Zusammensetzung, Eigenschaften
- Pyrotechnische Gegenstände, Weiterentwicklung, Aufbau, Wirkungsweise
- Verwendung (Airbaggasgeneratoren, Gurtstraffer, Batterieklemmen, Kopfstützen
- Zulassung, Klassifizierung
Sicherheitstechnische Hinweise nach dem Stand der Technik
- Betriebsanweisungen, Arbeitssicherheit
Praktische Demonstration, Zündung von Airbags, Airbaggasgeneratoren, Gurtstraffern
Zusätzliche Informationen
Weiterbildung für Inhaber des Befähigungsscheins nach § 20 SprengG, Umgang mit Airbags und Gurtstraffern