Wohngeldrecht - Gewährung und Ablehnung von Mieten- und Lastenzuschuss im Verwaltungsvollzug nach dem Wohngeldgesetz

Seminar

In Berlin

190 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Berlin

  • Dauer

    1 Tag

Das zu bewilligende Wohngeld hängt nicht nur von der Höhe des Gesamteinkommens und von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder ab. Es richtet sich auch nach der Höhe der zuschussfähigen Belastung aus Haus- und Grundeigentum. Was aber ist nach dem aktuellen WoGG unter einer Belastung zu verstehen, was darf nicht berücksichtigt werden? Es ist Inhalt des Seminars, diese und weitere Fragen eingehend und praxisorientiert - auch anhand von Fallbeispielen - zu erörtern. Die Teilnehmer werden motiviert, eigene Erfahrungen in die Diskussion einzubringen. Ziel dieses Seminars ist, den Teilnehmern ein grundlegendes Verständnis über die Ermittlung der zu berücksichtigenden Belastung zu vermitteln, um ihre Handlungssicherheit zu erhöhen. Ebenso wird auf die Ermittlung der Mietberechnung unter Berücksichtigung der Wohngeldverordnung eingegangen.

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Berlin
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Inhalte

Schwerpunkte: Ermittlung zu berücksichtigender Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung von Wohnraum bei Antragsberechtigten mit Anspruch auf Wohngeldleistungen in Form eines Lastenzuschusses Aufstellung Wohngeldlastenberechnung (berücksichtigungspflichtige Fremdmittel und Ausweisung, Ersetzen/Ablösen von Fremdmitteln, Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und aus Bewirtschaftung, Nutzungsentgelte, außer Betracht bleibende Belastungen, Berücksichtigung von pauschalen Energiekosten) Pauschbeträge Instandhaltungs- und Betriebskosten, Grundsteuer, Verwaltungskosten, Versicherungen u. a. Ermittlung der anrechenbaren Wohnfläche nach den §§ 42, 43, 44 der II. BV Festsetzung der zu berücksichtigenden Miete einschließlich Umlagen, Zuschlägen und Vergütungen unter Berücksichtigung der außer Betracht bleibenden Kosten, Berücksichtigung von pauschalen Energiekosten Darstellung der Betriebskosten gemäß § 27 Abs. 1 der II. BV Nach § 11 WoGG zu berücksichtigende Miete und Belastung sowie zu berücksichtigende Höchstbeträge für Belastungen und Mieten Ermittlung Mietwert als zu berücksichtigende Miete und Einnahme bei Antragsberechtigten, die Bewohner von Wohnraum im eigenen Haus sind Berechnung der Unterkunftskosten in Mischhaushalten (Anteil zu berücksichtigender Haushaltsmitglieder an der Gesamtzahl der Haushaltsmitglieder/Transferleistungsempfänger)

Zusätzliche Informationen

1026WGA120P

Wohngeldrecht - Gewährung und Ablehnung von Mieten- und Lastenzuschuss im Verwaltungsvollzug nach dem Wohngeldgesetz

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