Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft (§ 8a SGB VIII)

Kurs

In Kelkheim-Eppenhain

850 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Gerichtet an

    Für arbeitnehmer

  • Ort

    Kelkheim-eppenhain

  • Dauer

    6 Tage

Die kompakte Präsentation (3 x 2 Seminarblöcke) soll es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ermöglichen, die wesentlichen praxisrelevanten Anforderungen der gesetzlichen Bestimmungen schnell in ihre berufliche Praxis umzusetzen. Dabei werden unterschiedliche Ausgangslagen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (z.B. Vorkenntnisse, Arbeitsbereich, öffentlicher bzw. freier/privater Träger) in der Kursgestaltung berücksichtigt. Gerichtet an: Der Zertifikatskurs richtet sich vor allem an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei öffentlichen und freien/privaten Trägern, die u.a. Aufgaben im Zusammenhang mit der konkreten Ausgestaltung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß den Bestimmungen des § 8a SGB VIII übernehmen.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Kelkheim-Eppenhain (Hessen)
Karte ansehen
Ehlhaltener Straße 11-13, 65779

Beginn

auf Anfrage

Hinweise zu diesem Kurs

Die Teilnahme setzt eine einschlägige (sozial-)pädagogische bzw. psychologische Ausbildung sowie mehrjährige Berufserfahrung (beispielsweise als Fachkraft in Beratungsstellen oder Leitungskraft von Kindertageseinrichtungen) voraus. Zugelassen werden ebenso ErzieherInnen mit einer einschlägigen Zusatzausbildung. Der Kurs richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei öffentlichen und freien Trägern, die Aufgaben im Zusammenhang mit der konkreten Ausgestaltung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß den Bestimmungen des § 8a SGB VII zu übernehmen und auszugestalten haben.

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Guten Tag, wir sind interessiert an dem Kurs und möchten uns informieren, welche Kursangebote Sie 2023 anbieten (Kinderschutzfachkraft). DANKE

Birte Temelli V., 09.12.2022

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Meinungen

Dozenten

Tina Alicke

Tina Alicke

Seminarleiterin

Studium der Religionswissenschaft, Ethnologie und Arabistik an der Philipps-Universität Marburg und der Freien Universität Berlin Abschluss: M.A. seit 2007 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Frankfurt a.M. Arbeitsschwerpunkte im ISS e.V.: Kinder- und Jugendhilfe Migration Arbeitssprachen: Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch

Inhalte


Eine Berufsbegleitende Zusatzqualifikation,Qualifizierung für die Praxis - fortlaufend

Das Angebot

In Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des SGB VIII (KICK - Kinder- und Jugendhilfe-Weiterentwicklungsgesetz) ist der Schutzauftrag des Jugendamtes und der Träger der freien/privaten Kinder- und Jugendhilfe eindeutiger gefasst worden. Mit dieser Gesetzesänderung, die zum 1.10.2005 in Kraft trat, wird das Jugendamt bei Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung zu einer konkreten Einschätzung des Gefährdungsrisikos im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte und zur Auswahl der notwendigen Maßnahmen verpflichtet.

Gleichzeitig soll über Vereinbarungen gesichert werden, dass alle Träger und Einrichtungen, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen, den genannten Schutzauftrag in entsprechender Weise wahrnehmen (§ 8a Abs. 2 SGB VIII).

Die Einbeziehung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Trägern und Einrichtungen soll zur Verbesserung der Praxis beitragen. Als besondere Herausforderung ist dabei anzusehen, dass das SGB VIII auch von den freien Trägern Risikoabschätzungen unter

Einbezug einer „insoweit erfahrenen Fachkraft" verlangt.

Wenn der intendierte Gesetzesauftrag in der Praxis angemessen umgesetzt werden soll, bedarf es differenzierter rechtlicher, organisatorischer, verfahrensbezogener und inhaltlicher Klärungsprozesse, wie freie und private Träger diesen Anforderungen gerecht werden können und vergleichbare Maßstäbe im praktischen Handeln Berücksichtigung finden.

Diese Aufgabenstellungen werden im Zertifikatskurs „Kinderschutzfachkraft (§ 8a SGB VIII)" bearbeitet. Im Vordergrund stehen dabei die fachliche Ausgestaltung des Schutzauftrages (trägerintern) und der Aspekt der verbindlichen Abstimmung und Kooperation der Einrichtungen und Dienste von Trägern der freien/privaten Jugendhilfe mit dem Jugendamt.

Der Zertifikatskurs besteht aus insgesamt drei Seminarblöcken (3 x 2 Tage), die durch kursbegleitende Aufgaben der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ergänzt werden. Der Zertifikatskurs „Kinderschutzfachkraft (§ 8a SGB VIII)" ist ein Kooperationsangebot des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. (ISS) und des Instituts für soziale Arbeit e.V. Münster (ISA).

Es werden Konzepte und Verfahren eines effektiven Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung dargestellt und an praktischen Beispielen erläutert. Hierzu werden Arbeits- und Orientierungshilfen sowie weitere Materialien zur Verfügung gestellt, die direkt in der eigenen Praxis Anwendung finden können.

Zusätzlich werden von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern kursbegleitende Aufgaben bearbeitet. Darüber hinaus können (bei Bedarf) auch kursbegleitende regionale Arbeitsgruppen gebildet werden.

Seminarinhalte

Die drei Seminarblöcke sind entsprechend den Inhalten des Curriculums gegliedert. Über die Seminargestaltung wird sichergestellt, dass für die Reflexion der Praxis der hinreichend Raum bleibt, in dem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre eigene Praxisentwicklung und -gestaltung präsentieren und zur Diskussion stellen können.

Modulblock I - Rahmenbedingungen

• Kindeswohlgefährdungen im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen

• Die Rolle der Kinderschutzfachkraft: Rollenklärung, Auftrag und Grenze

• Rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit dem § 8a SGB VIII

• Rolle und Auftrag des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung - Vereinbarungen zwischen Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe

Modulblock II - Prozesse

• Kindeswohlgefährdung - Erkennen

• Kindeswohlgefährdung - Beurteilen

• Kindeswohlgefährdung - Handeln

Modulblock III - Strukturen

• Entwicklung interner Prozessabläufe zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos

• Gestaltung und Aufbau von Kooperationsstrukturen und Netzwerken

• Das Familiengericht als Partner? Gerichtliche Entscheidungen bei Kindeswohlgefährdung

• Grenzen der Gewalt - Recht und Praxis gewaltfreier Erziehung

• Abschlusskolloquium

Termine: 1. Modul25.-26.03.20102. Modul10.-11.06.20103. Modulwird noch bekannt gegeben.


Allgemeine Hinweise

Die einzelnen Seminarblöcke beginnen am ersten Tag jeweils um 10 Uhr und enden am zweiten Tag um 16 Uhr. Veranstaltungsort ist das Spenerhaus, Frankfurt a.M. Je Kurs werden maximal 25 Personen zugelassen. Melden sich mehr Interessenten als zugelassen werden können, entscheidet die fachliche Leitung über die Zulassung. Bei entsprechender Nachfrage werden noch weitere Kurse angeboten. Die Seminargebühren für alle drei Seminarblöcke eines Kurses betragen insgesamt 790,- € zuzüglich der Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind abhängig vom Tagungsort und auf der webpage einzusehen. Die Kursgebühren, Fahrtkosten und zusätzlichen Aufwendungen sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar.

Zusätzliche Informationen

Weitere Angaben: Termine 1. Kurs: 10. - 11. September 2009 2. Kurs: 8. - 9. Oktober 2009 3. Kurs: 23. - 24. November 2009
Maximale Teilnehmerzahl: 25

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