Zielrente und Sozialpartnermodell
Seminar
In Hamburg
Beschreibung
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Kursart
Intensivseminar berufsbegleitend
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Niveau
Mittelstufe
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Ort
Hamburg
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Unterrichtsstunden
6h
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Dauer
1 Tag
Die Ausgestaltung der neuen bAV-Welt und die Auswirkungen auf bestehende Zusagen
Seit Januar 2018 besteht für die „Sozialpartner“ genannten Tarifvertragsparteien die Möglichkeit, branchenweite Angebote für die betriebliche Altersversorgung zu gestalten.
Dabei steht insbesondere die neugeschaffene Möglichkeit der Zielrente im Mittelpunkt: Gewerkschaften und Arbeitgeber können sich nun auf eine Altersversorgung einigen, bei der Arbeitgeber festgelegte Beiträge leisten, aber im Gegensatz zu den bisherigen Modellen nicht mehr die exakte Höhe der Betriebsrentenzusage garantieren müssen. Damit wird ein wichtiges Hindernis für die Einführung einer betrieblichen Altersversorgung in klein- und mittelständischen Unternehmen beseitigt, die aufgrund der Haftungsrisiken bisher von einem Angebot für betriebliche Altersversorgung abgesehen haben.
Wichtige Informationen
Dokumente
- Gesamtkatalog-bAV-Rentenrecht-2019-SDL-Akademie.pdf
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Mitarbeiter von betrieblichen Personal- und Sozialabteilungen, Nachwuchskräfte im Bereich betrieblicher Versorgungswerke, Betriebs- und Personalräte, Versicherungsvermittler/-makler, Unternehmensberater, Steuerberater und Rechtsanwälte mit Vorkenntnissen im Recht der betrieblichen Altersversorgung
Ihr Plus: Die Teilnehmer werden die aktuelle Textsammlung „Texte zur betrieblichen Altersversorgung“ (Wolters Kluwer Verlag) im Rahmen des Seminars erhalten.
Meinungen
Themen
- Zielrente
- Sozialpartnermodell
- BAV
- Betriebliche Altersversorgung
- Betriebsrentenstärkungsgesetzes
- BRSG
- BetrAVG
- Beitragszusage
- Rahmenbedingungen
- Rente
- Tarifverträge
- Versorgungszusage
- Portabilität
- Pensionsfonds
- SGB V
- Vorsorge
- Rentenphase
Dozenten
Prof. Dr. iur. Mathias Ulbrich, LL.M.
Professor für Arbeitsrecht, bAV und Versicherungsrecht
Inhalte
9:00 – 10:30 Uhr
Hintergründe und Kernpunkte des Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Überblick (BRSG)
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- Reformbedarf der bAV und Ziele des Gesetzes
- Gesetzgeberische Mittel zur Erreichung des Ziels – Kernpunkte des BRSG
- Arbeitsrechtliche Änderungen (reine Beitragszusage, Zielrente, BetrAVG II)
- Steuerliche Änderungen (Änderungen des § 3 Nr. 63 EStG, Geringverdienerförderung gemäß § 100 EStG und weitere Änderungen)
- Sozialversicherungsrechtliche Änderungen (Begrenzung der „Doppel-Verbeitragung“ gemäß § 229 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB V, Begrenzung der Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter gemäß § 82 Abs. 4 und 5 SGB XII)
- Versicherungsaufsichtsrechtliche Änderungen (Änderungen zur Zielrente gemäß §§ 244 ff. VAG und §§ 33 ff. Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung)
10:30 – 11:00 Uhr Kaffeepause
11:00 – 12:45 Uhr
Sozialpartnermodell: Voraussetzungen und Ausgestaltung
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- Reine Beitragszusage: Durchführungswege, praktische Bedeutung für das arbeitsrechtliche Grundverhältnis, Haftung des Arbeitgebers, Situation des Arbeitnehmers
- Zielrente: Leistungsschuldner, Garantieverbot, Ausgestaltung der Anwartschaftsphase, Ausgestaltung der Rentenphase (einschließlich der Bestimmung der Leistungshöhe und der Voraussetzungen für eine Leistungsanpassung)
- Vorgaben des Gesetzes für die Tarifvertragsparteien: Beteiligung an der Steuerung und Durchführung des Sozialpartnermodells, Berücksichtigung bestehender Versorgungszusagen, Sicherungsbeitrag etc.
- Sonstige Rahmenbedingungen für das Sozialpartnermodell (BetrAVG II) und ihre praktische Umsetzung, beispielsweise: Leistungsformen, Unverfallbarkeit, biometrische Risiken, Fortsetzung mit eigenen Beiträgen, Portabilität, Abfindung etc.
12:45 – 13:45 Uhr gemeinsames Mittagessen
13:45 – 15:30 Uhr
Möglichkeiten der Änderung bestehender Zusagen
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- Schaffung von Sozialpartnermodellen und allgemeine Folgen für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Praxis
- Tarifgebundene Arbeitgeber: Auswirkungen eines Sozialpartnermodells auf bereits bestehende Zusagen (auf kollektivrechtlicher oder individualrechtlicher Basis), Folgen für tarifgebundene und für nichttarifgebundene Arbeitnehmer
- Nichttarifgebundene Arbeitgeber: Auswirkungen eines Sozialpartnermodells auf bereits bestehende Zusagen (auf kollektivrechtlicher oder individualrechtlicher Basis), gesetzlicher Rahmen einer Beteiligung am Sozialpartnermodell (insb. Merkmal der „Einschlägigkeit“, Vorgaben für die Tarifvertragsparteien), Folgen für tarifgebundene und für nichttarifgebundene Arbeitnehmer
- Änderungsmöglichkeiten bereits bestehender Zusagen (auf kollektivrechtlicher oder individualrechtlicher Basis), um sich an einem Sozialpartnermodell zu beteiligen – einseitig oder einvernehmlich, einschließlich steuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Folgen
15:30 – 16:00 Uhr Kaffeepause
16:00 – 17:00 Uhr
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- Exkurs: gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers zur Weitergabe der durch Entgeltumwandlung ersparten Sozialversicherungsbeiträge (auch außerhalb des Sozialpartnermodells)
- Anforderungen des Gesetzes, einschließlich Übergangsregelungen (insbesondere auch Zweifelsfragen beispielsweise zu bereits bestehenden Zusagen)
- Umsetzungsmöglichkeiten der Verpflichtung in der Praxis (insbesondere auch Lösungsvorschläge zu möglichen Schwierigkeiten arbeitsrechtlicher und versicherungstechnischer Art)
ca. 17:00 Uhr Ende des Seminars
Zielrente und Sozialpartnermodell