Zur Prüfung befähigte Person von Fahrzeugen gemäß DGUV-V 70 (ehemals BGV D29)
Kurs
In Essen
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Ort
Essen
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Beginn
Februar
Betriebsingenieure, Meister, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Fachpersonal, das mit der Auswahl, Prüfung, Wartung sowie der Instandhaltung und dem Umgang von Fahrzeugen beauftragt ist, Kfz-Mechaniker, interessierte Personen
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Inhalte
Rechtliche Grundlagen • Betriebssicherheitsverordnung: Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 1) - "Fahrzeuginstandhaltung" (BGR 157, BGI 550) - "Grundsätze für die Planung von Fahrzeugen durch Befähigte Personen" (BGG 916) - Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik • Gefährdungsbeurteilung • Typische Mängel - und was wir daraus ableiten können • Aufgaben, Rechte und Pflichten von Befähigten Personen zur Prüfung von Fahrzeugen • Verantwortung und Haftung • Theoretische Einweisung in die Prüfung von Fahrzeugen: Maßgaben nach DGUV Vorschrift 1 - Kennzeichnung - Sicherung gegen unbefugte Benutzung - Bremsen • Lichttechnische Einrichtungen - Ein- und Ausstiege, Aufstiege - Arbeitsplätze auf Fahrzeugen - Warnkleidung - Benutzung, Eignung von Fahrzeugen - Zustandskontrolle, Mängel an Fahrzeugen • Erforderliche Dokumentation, Prüfbefund über die regelmäßige Prüfung von Fahrzeugen
Jeder Elektroniker fängt mal klein an. Neben scharfer Beobachtungsgabe und Experimentierfreude sollte er ein fundiertes Wissen über Physik und Chemie haben. Grundlegendes Wissen und Verständnis über Strom, Spannung, Widerstand und Leistung sind die Grundvoraussetzungen um sich mit elektronischer Schaltungstechnik zu beschäftigen. Die folgenden Seiten vermitteln elementare Grundlagen der Elektronik, die jeder Elektroniker beherrschen sollte.
Zusätzliche Informationen
Die einwandfreie Funktion von Maschinen und Geräten ist Voraussetzung für ein störungsfreies und sicheres Arbeiten. Darüber hinaus können durch die regelmäßige Sachkundigenprüfung systematisch technische Mängel und Fehler entdeckt und beseitigt werden. Unfälle lassen sich so vermeiden. Der Arbeitgeber hat daher auch seine Fahrzeuge regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine befähigte Person auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen (§ 57 der DGUV Vorschrift 1). Die (neue) Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet ihn, durch eine Gefährdungsbeurteilung die Prüfungen (Art, Umfang, Prüffrist und Qualifikation des Prüfers) selbst festzulegen und durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Die Prüfung an Fahrzeugen dürfen ausschließlich nur Befähigte Personen durchführen - Personen, die aufgrund der Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten, ggf. instand setzen dürfen. In dem Seminar lernt der Teilnehmer neben den umfassenden rechtlichen Grundlagen die einzelnen Sicherheitsaspekte und die erforderliche Dokumentation kennen.
Zur Prüfung befähigte Person von Fahrzeugen gemäß DGUV-V 70 (ehemals BGV D29)