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Aufrechterhaltung der Fachkunde mit dem Schwerpunkt: Gefährliche Abfälle
Seminar
In Offenbach am Main ()
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Dauer
2 Tage
Das Zentrum Umweltinstitut Offenbach präsentiert das folgende Programm, mit dem Sie Ihre Kompetenzen stärken sowie Ihre gesteckte Ziele erreichen können. In dem Kurs zu dieser Schulung gibt es verschiedene Module zur Auswahl und Sie können mehr über die angebotenen Thematiken erfahren. Einfach anmelden und Zugang zu den folgenden Themen erhalten
Meinungen
Inhalte
Beschreibung:
Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 11 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden.
Für den Erhalt der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis ist gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (§ 5 Abs. 3 AbfAEV) mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung erforderlich.
Dieses Seminar vermittelt Ihnen, welche Vorschriften und Regeln Sie beim Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten müssen und geht dabei auch auf Fragen aus der alltäglichen Praxis ein.
Inhalte:
- Aktueller Sachstand zum Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
- Die neue NachweisVO
- Sachstand zur GewerbeabfallVO Abfallmakler als Entsorgungsfachbetrieb
- Neues aus dem Immissionsschutzrecht und dem Bereich Gewässerschutz sowie aus sonstigen relevanten Rechtsbereichen
- Berücksichtigung von rechtsnahen Vorschriften für den Bereich „Lagern von gefährlichen Abfällen“
- Grundlagen des WHG
- Lagerung von gefährlichen Abfällen
- Die neue AwSV
- Die kleine Novelle der Nachweisverordnung
- Nachweis- und Registerverordnung
- Gefahrgutrecht für Entsorger
- Klassifizierung von Abfällen unter gefahrgutrechtlichen Gesichtspunkten (Vorgehensweise, Kleinmengenregelungen, Ausnahmeregelungen)
- Neuheiten für die Entsorgungsbranche durch die ADR-Strukturreform (ADR 2015)
- Praktische Tipps beim Befördern von Gefahrgut, der Dokumentation und bei polizeilichen Kontrollen
- Rechtliche und technische Voraussetzungen bei der Einstufung von gefährlichen Abfällen
- Grundbedingungen der AVV sowie der Sachstand zur Verwaltungsvorschrift zur AVV
- Sonstige technische Regelwerke und deren Anwendbarkeit zur Einstufung von gefährlichen Abfällen
- Umsetzung der aktuellen Gefahrstoffverordnung in der AVV
- Fallbeispiele Teil I
- Durcharbeiten von vorbereiteten Fallbeispielen (in der Praxis häufig genutzte Abfallschlüssel) mit Bezugnahme auf einschlägigige Vorschriften und technische Regelwerke
- Fallbeispiele Teil II
- Bearbeitung von betrieblichen Problemabfällen der Seminarteilnehmer (jeder Seminarteilnehmer ist aufgerufen, hier seine Problemabfälle zu benennen)
Aufrechterhaltung der Fachkunde mit dem Schwerpunkt: Gefährliche Abfälle