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Betriebssicherheitsverordnung und Technische Regeln für Betriebssicherheit in der Elektrotechnik richtig umsetzen
Kurs
In Wuppertal ()
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Dauer
1 Tag
Zum Seminar Betriebssicherheitsverordnung und Technische Regeln für Betriebssicherheit in der Elektrotechnik richtig umsetzen Die 2015 gefasste Betriebssicherheitsverordnung dient der Verbesserung des Arbeitsschutzes bei der Verwendung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte und des Schutzes Dritter beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen. Gleichzeitig soll die Neufassung dem Arbeitgeber, insbesondere den Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU), die Anwendung der Arbeitsschutzregelungen bei Arbeitsmitteln erleichtern und den Arbeitsschutz verbessern. Die Verordnung trägt den besonderen und tatsächlichen Unfallschwerpunkten Rechnung. Die Anforderungen an die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln werden in der der novellierten Betriebssicherheitsverordnung als Schutzziele beschrieben. Dadurch wird eine hohe Flexibilität für den Arbeitgeber erreicht, dieser wird auch stärker gefordert eigene Wege zum vorgeschriebenen Schutzziel zu finden und zu beschreiten. Die klare Trennung zwischen den Pflichten der Hersteller und der Arbeitgeber als Verwender von Arbeitsmitteln wird betont. Als wichtiges Element im Arbeitsschutz werden Prüfungen insgesamt deutlich aufgewertet. Das Seminar stellt die staatlichen Vorschriften und Regeln vor, vergleicht diese mit der Vorschrift DGUV V 3. Es werden sowohl vergleichbare Vorgaben herausgearbeitet als auch Unterschiede und Neuerungen. Das Seminar gibt Zeit für eine moderierte Diskussion und den gegenseitigen Erfahrungsaustausch.
Dieses Seminar erfüllt die Vorgaben für eine Jahresunterweisung gemäß § 12 (1) des Arbeitsschutzgesetzes und des § 4 (1) der DGUV Vorschrift 1 (ehemals BGV A1)
Hinweise zu diesem Kurs
Teilnehmerkreis (m/w): Betriebliche Vorgesetzte, Elektrofachkräfte, befähigte Personen nach TRBS 1203, Sicherheitsfachkräfte, Ausbilder
Meinungen
Themen
- Arbeitsschutz
Inhalte
- Übergeordnete Rahmenbedingungen
- EU-Rahmenrichtlinien Arbeitsschutz
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
- Inhaltlich Vorstellung der Betriebssicherheitsverordnung
- Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen von Arbeitsmitteln
- Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
- Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit (Mitteilungspflichten, behördliche Ausnahmen)
- Ordnungswidrigkeiten, Straftaten, Schlussvorschriften
- Anhang 1 (zu § 6 Absatz 1 Satz 2)
Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel - Anhang 2 (zu §§ 15 und 16)
Prüfvorschriften überwachungsbedürftige Anlagen - Anhang 3 (zu § 14 Absatz 4)
Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel - Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
- TRBS 1111 (Gefährdungsbeurteilung)
- TRBS 1112 (Instandhaltung)
- TRBS 1201 (Prüfungen)
- TRBS 1203 (befähigte Personen)
- Gegenüberstellung von berufsgenossenschaftlichen und staatlichen Vorschriften
- Welchen Bereich deckt die jeweilige Vorschrift ab?
- Welche rechtliche Bedeutung haben sie jeweils?
- Gemeinsamkeiten verschiedener Vorschriften von Staat und BG?
- Wo bestehen Unterschiede in den Vorgaben?
- Wonach muss man sich zukünftig richten, um sich gerichtssicher zu organisieren?
Zusätzliche Informationen
Betriebssicherheitsverordnung und Technische Regeln für Betriebssicherheit in der Elektrotechnik richtig umsetzen