Die arbeitsrechtliche Stellung des leitenden Angestellten
Kurs
Fernunterricht
Beschreibung
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Kursart
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Methodik
Fernunterricht
Das Seminar wendet sich insbesondere an Unternehmensjuristen, Personalleiter und Personalverantwortliche wie auch Geschäftsführer.WIS bringt Ordnung in den "Dschungel" von Weiterbildungsangeboten. Durch eine enge Kooperation mit den IHK-Weiterbildungsberatern, deren tägliche Arbeit auch auf WIS basiert, ist den Besuchern eine zusätzliche Unterstützung sicher.
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Inhalte
Beschreibung des Seminars
Ziel des Seminars ist es, die Besonderheiten und rechtlichen Konsequenzen aufzuzeigen, die aus der Stellung als leitender Angestellter resultieren.
Ziel des Seminars ist es, die Besonderheiten und rechtlichen Konsequenzen aufzuzeigen, die aus der Stellung als leitender Angestellter resultieren. Die Kenntnis derselben ist unerlässlich, um unternehmens- wie auch mitarbeiterseitig rechtssicher agieren zu können. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die kündigungsschutzrechtlichen Besonderheiten, welche hier zu beachten sind. So können etwa Fehleinschätzungen bei der Qualifizierung eines Mitarbeiters („vermeintlicher leitender Angestellter“) auf Seiten der betroffenen Unternehmen unliebsame finanzielle Konsequenzen in Form von nicht eingeplanten hohen Abfindungszahlungen nach sich ziehen. Auf der anderen Seite ist vielen Arbeitnehmern nicht bewusst, dass sich der Arbeitgeber von„echten“ leitenden Angestellten verhältnismäßig leicht und„günstig“ trennen kann; auch können Kündigungen - nicht zuletzt in Ansehung der besonderen Aufgaben- und Vertrauensstellung - ggf. leichter durchsetzbar sein als bei einem normalen Arbeitnehmer.
• Definition des„leitenden Angestellten“ (Differenzierung insbesondere zwischen Kündigungsschutzgesetz und Betriebsverfassungsgesetz, deren jeweiliger Begriff des leitenden Angestellten nicht deckungsgleich ist).
• Beispiele aus und Abgrenzung in der betrieblichen Praxis
• Kündigungsschutzrechtliche Besonderheiten (insbesondere: Anforderungen an die Kündigung / Auflösungsantrag nach§§ 14 II S. 2, 9 I S. 2 Kündigungsschutzgesetz)
• Besonderheiten bei der Gestaltung des Anstellungsvertrages
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