Kommunale Ansprüche im Insolvenzverfahren

Seminar

In Berlin

190 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Berlin

  • Beginn

    Februar

Die Fortbildungsveranstaltungen finden als offene Seminare, Tagungen, Kurse und Workshops in Berlin und an zahlreichen Seminarorten in allen Bundesländern sowie als Inhouse-Schulungen, Coachings und Trainings in Verwaltungen bzw. Einrichtungen vor Ort statt.

Die halbjährliche Herausgabe eines an der neuesten Rechtsentwicklung orientierten Seminarprogramms mit einem breiten Themenspektrum trägt dem Bedarf der Kundinnen und Kunden Rechnung. Das Fortbildungsangebot wird kontinuierlich aktualisiert, indem frühzeitig neue Entwicklungen aufgegriffen und Veränderungen in der Arbeitswelt der Kundinnen und Kunden produktiv umgesetzt werden.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Berlin
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Gürtelstr. 29a/30, 10247

Beginn

FebruarAnmeldung möglich

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Inhalte

Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz von Schuldnern betreffen immer mehr auch Kommunen als Gläubiger. Sowohl bei kommunalen Abgaben als auch bei Bußgeldern und sonstigen Forderungen drohen den Kommunen wegen der Insolvenz der Schuldner Ausfälle. In dem Seminar werden die Grundzüge des Insolvenzrechts vermittelt sowie Wege aufgezeigt, kommunale Ansprüche bereits im Vorfeld einer Insolvenz sicher durchzusetzen und im Insolvenzverfahren geltend zu machen, damit Forderungsausfälle vermieden werden können. Erörtert werden insbesondere Fragen zum Rang von Bußgeldern in § 39 Abs. 1 Nr. 3 InsO und ihre Behandlung in der Restschuldbefreiung sowie Fragen der Insolvenzanfechtung bei Zahlung oder Vollstreckung vor dem Insolvenzantrag. Berücksichtigt werden auch aktuelle Entwicklungen im Insolvenzrecht, insbesondere durch das am 01.03.2013 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) und das am 01.07.2014 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Restschuldbefreiungsverfahrens.

Kommunale Ansprüche im Insolvenzverfahren

190 € zzgl. MwSt.