Umgang mit geschützten Arten in der Objekt- und Bauleitplanung -Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Teil I – Grundlagen & Überblick

Kurs

In Magdeburg

399 € MwSt.-frei

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Beschreibung

  • Kursart

    Intensiv-Workshop berufsbegleitend

  • Sprachen

    Deutsch

  • Ort

    Magdeburg

  • Unterrichtsstunden

    7h

  • Dauer

    1 Tag

  • Beginn

    09.04.2025

Seminar - Grundlagen

An Beispielen der Bauleitplanung sowie der Objektplanung (Windkraft; bergbauliche und infrastrukturelle Projekte) werden Theorie und Praxis des speziellen Artenschutzrechts behandelt. Eigene Erfahrungen und Probleme der Teilnehmer bilden einen wichtigen Schwerpunkt des Workshops. Es besteht die Möglichkeit der intensiven Diskussion von aktuellen Fallbeispielen aus den verschiedenen Akteursgruppen. Gerichtet an: Interessierte, Mitarbeiter in Kommunen, Vollzugsbehörden, Unternehmer, Planer

Wichtige Informationen

Dieser Kurs ist als Bildungsurlaub anerkannt

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Magdeburg (Sachsen-Anhalt)
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Maxim-Gorki-Str. 13, 39108
Uhrzeiten: 09.30 - 16.30 Uhr

Beginn

09.Apr. 2025Anmeldung möglich

Hinweise zu diesem Kurs

Als Folge des Urteils vom 10.01.2006 im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (Rs. C 98/03) wurde im Zuge der Novellierung des BNatSchG (2007 und 2009/2010) das spezielle Artenschutzrecht in allen eingriffsrelevanten öffentlichen und privaten Vorhaben in besonderem Maße verschärft.

Die Hürden der §§ 44 (1) ff. BNatSchG sind als sogenanntes „striktes Recht“ im Einzelfall schwer zu überwinden und führen nicht selten zum Versagen eines Vorhabens.

Das Seminar befasst sich intensiv mit den rechtlichen und fachlichen Grundlagen und Anforderungen an die Abarbeitung des Speziellen artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (SARF) bzw. der zugehörigen behördlichen Prüfung (saP) – es werden Hinweise auf einschlägige Leitfäden und Arbeitshilfen der Länder gegeben.
Ziel des Seminars ist eine Einführung und ein Überblick über das derzeit sehr umstrittene Thema - vorhandene Lösungswege werden aufgezeigt.

Dicht an der aktuellen Rechtsprechung erfolgt eine belastbare Interpretation des speziellen Artenschutzrechts – insb. § 44(5) und § 45 (7) BNatSchG. So werden Möglichkeiten der Umgehung von Verbotstatbeständen ebenso aufgezeigt, wie die inhaltliche Vorbereitung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme.
Anforderungen an und Unterschiede zwischen „CEF“- und „FCS“-Maßnahmen werden erläutert.

Der Workshop richtet sich gleichermaßen an Sie, als Mitarbeiter von Kommunen, Behörden und Planer wie auch öffentliche und private Vorhabensträger.
An Beispielen der Bauleitplanung sowie der Objektplanung (Windkraft; bergbauliche und infrastrukturelle Projekte) wer-den Theorie und Praxis des speziellen Artenschutzrechts behandelt.
Eigene Erfahrungen und Probleme der Teilnehmer bilden ei-nen wichtigen Schwerpunkt des Workshops. Es besteht die Möglichkeit der intensiven Diskussion von aktuellen Fallbeispielen aus den verschiedenen Akteursgruppen.

keine, nur fachliches Interesse

Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmepauschale: 399€ (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/N250409.pdf

Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): https://www.iwu-ev.de/ics/N250409.ics

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Themen

  • Grundlagen
  • SAP
  • Expertenwissen
  • Insiderwissen
  • Umgang
  • Eingriffsregelung
  • Fachbeitrag
  • SARF
  • Artenschutzrecht
  • BNatSchG
  • CEF
  • FCS
  • Artenschutz
  • Arten
  • Streng
  • Besonders
  • Geschützte
  • Planung öffentliche
  • Vorhaben
  • AFB

Dozenten

Dozent/in Fachreferent/in

Dozent/in Fachreferent/in

siehe Seminarthema

Inhalte

PROGRAMM

09.30 Uhr Rechtliche Grundlagen - mit Beispielen der Umsetzung in der Praxis

- Welche Arten unterliegen dem speziellen Artenschutz?

- Nationales Recht

- Inhalte §§ 39, 44 und 45 BNatSchG

- Europäisches Recht

- Relevanz der Anhang IV-Arten FFH-RL und der Anhang I-Vogelarten sowie der
Arten des Anhang II der FFH-RL für das Thema

- Relevanz der Inhalte der Artikel 12, 13 und 16 FFH-RL sowie der Art. 5, 7 und 9 VS-RL für das Thema

11.00 Uhr Kaffeepause

- Begriffsbestimmungen (u.a. lokale Population,

Fortpflanzungs- und Ruhestätte, erhebliche Störung, Tötungsverbot „Signifikanz der Mortalität“ u.v.m.)

- Verhältnis von SARF zu anderen Fachbeiträgen - Berücksichtigung von Arten

Beispiele von Konflikten aus der Praxis

12.15 Uhr Mittagspause

13.00 Uhr Prüfinhalte – Musterantrag zum Artenschutz

- Objekt – Eingriffsort – Wirkraum

- Auswahl prüfrelevanter geschützter Arten („Relevanzprüfung“) - Abschichtung

- Konfliktanalyse (Empfindlichkeiten / Wirkintensitäten)

- Prognose des Grades der Störungen und Schädigungen

- Maßstab für die „Erheblichkeit“ von Beeinträchtigungen

- Vermeidung und Minimierung – Vorhabensoptimierung

- Bedeutung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)

14.30 Uhr Spezieller Artenschutz – Ausnahme/Befreiung

- Ausnahmetatbestände nach § 45 (7) BNatSchG

- Bedeutung von Kompensationsmaßnahmen (FCS-Maßnahmen)

- Weg über die Befreiung nach § 67 (2) BNatSchG?!

15.30 Uhr Kaffeepause

15.45 Uhr Spezieller Artenschutz – Probleme aus der Praxis

- Beispiele öffentlicher und privater Vorhaben aus dem Teilnehmerkreis

- Beispiele des Referenten (Sportboothafen, Windkraft, Rohstoffgewinnung, Infrastruktur) – Bündelung der Hauptproblemfelder

16.45 Uhr Ende der Veranstaltung

Zusätzliche Informationen

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