Vocational Education and Personnel Capacity Building

Master

In Dresden

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Master

  • Ort

    Dresden

  • Dauer

    2 Jahre

Ziel der Ausbildung ist ein Absolvent, der die vielfältige Einbettung des Berufsbildungssystems, von Maßnahmen und Projekten beruflicher Aus- und Weiterbildung in die Struktur einer Gesellschaft und die daraus entstehenden Einflüsse und Bedingungen erkennen und bezüglich der Gestaltung von Aus- und Weiterbildungsprozessen praktisch umsetzen kann.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Dresden (Sachsen)
Karte ansehen
Helmholtzstraße 10, 01069

Beginn

auf Anfrage

Hinweise zu diesem Kurs

(1) Als Zugangsvoraussetzung zum Studium gilt der Abschluss eines in der Bundesrepublik Deutschland anerkannten Hochschulstudiums sowie eine mindestens einjährige für den Studiengang einschlägige berufliche Tätigkeit.
(2) Für das Studium an der Technischen Universität Dresden ist von ausländischen Bewerbern der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse zu erbringen (deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder Test-DaF – Stufe 4. Wird der Studiengang als Studienangebot der TU Dresden vollständig oder teilweise im Ausland (in Kooperation mit anerkannten ausländischen...

Fragen & Antworten

Ihre Frage hinzufügen

Unsere Berater und andere Nutzer werden Ihnen antworten können

Wer möchten Sie Ihre Frage beantworten?

Geben Sie Ihre Kontaktdaten ein, um eine Antwort zu erhalten

Es werden nur Ihr Name und Ihre Frage veröffentlicht.

Meinungen

Themen

  • Education

Inhalte

Inhalte des Studiums

(1) Der Master-Studiengang Vocational Education and Personnel Capacity Building ist stärker anwendungsorientiert.

(2) Im ersten Semester werden die Grundlagen für das Erkennen historischer und gesellschaftlicher Zusammenhänge von Beruf und Bildung sowie für Gestaltung von Lehr- und Lernsowie Managementprozessen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung gelegt. Als Schwerpunkt
werden dabei die jeweiligen Begriffssysteme der relevanten Teildisziplinen der Berufspädagogik sowie der Psychologie als Grundlage der Theorienbildung eingeführt. Das erste Semester schließt mit einem berufspädagogischen Praktikum in einer Einrichtung der beruflichen
Aus- und Weiterbildung ab, in dem die Studierenden, bezogen auf eine komplexe berufspädagogische Problemstellung unter Anwendung sozialwissenschaftlicher Methoden, die Datenbasis für ihre wissenschaftliche Master-Arbeit generieren.

(3) Im zweiten Semester erfolgt eine stärkere Anwendungsorientierung. Berufs- und erwachsenenpädagogische Theorienansätze werden mit typischen Berufs- und erwachsenenpädagogischen Tätigkeitsfeldern in Beziehung gebracht. Didaktische Konzepte beruflicher Aus und
Weiterbildung finden ihre Anwendung in der Gestaltung konkreter zielgruppenspezifischer Lehr- und Lernprozesse. Für Bildungsmanagementprobleme werden Lösungsansätze theoriebegründet
entwickelt.

(4) Darüber hinaus wird im zweiten Semester aus historischer und systematischer Sicht die Entwicklung von Produktions- und Dienstleistungsstrukturen betrachtet, um darauf aufbauend ein Verständnis über die Zusammenhänge von Forschung, Produktion und Bildung zu entwickeln.

(5) Im dritten Semester bilden die sozialwissenschaftlichen Forschungsmethoden einen Schwerpunkt. Sowohl hermeneutische als auch empirische Untersuchungsmethoden werden eingeführt. Ihre Anwendung erfolgt z. B. in der Analyse von Produktions- und Dienstleistungsstrukturen nach ihren bildungsrelevanten Merkmalen und dem Ableiten von strukturellen, curricularen und methodischen Konsequenzen für berufliche Bildung.

(6) Je nach beruflicher Orientierung können sich die Studierenden in den Wahlpflichtmodulen im dritten Semester mit Fragen der Personalentwicklung, der Gestaltung kommunikativer Prozesse,
dem Qualitätsmanagement im Bildungssektor, der fachspezifischen Gestaltung von Lehr und Lernprozessen in der beruflichen Bildung und der Gestaltung und Nutzung von Medien in der beruflichen Bildung auseinandersetzen. Das dritte Semester wird mit einem Feldforschungspraktikum beendet, in dem die Studierenden, bezogen auf eine komplexe berufspädagogische Problemstellung unter Anwendung sozialwissenschaftlicher Methoden die Datenbasis für ihre Master-Arbeit generieren.

(7) Das vierte Semester schließt das Feldforschungspraktikum des dritten Semesters ab und leitet zur komplexen Bearbeitung der Master-Arbeit über. Durch individuelle Konsultationsmöglichkeiten erarbeiten alle Studenten selbstständig ihre Masterarbeit und bereiten sich auf das Kolloquium vor. Das Kolloquium findet am Ende des vierten Semesters statt.

(8) Detaillierte Angaben zu den Studieninhalten der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen (Anlage 2) zu entnehmen.

Aufbau und Durchführung des Studiums

(1) Das Master-Studium ist modular aufgebaut. Das Lehrangebot ist auf 3 Semester verteilt. Das 4. Semester dient der Anfertigung der Master-Arbeit.

(2) Das Master-Studium umfasst 9 Pflichtmodule, 3 bzw. 4 Wahlpflichtmodule, ein berufspädagogisches sowie ein Feldforschungspraktikum und die Master-Arbeit einschließlich Kolloquium.
Die Wahlpflichtmodule ermöglichen eine Schwerpunktsetzung nach Wahl der Studierenden und sind im Umfang von 16 Leistungspunkten zu studieren.

(3) Inhalte und Qualifikationsziele, umfasste Lehr- und Lernformen, Voraussetzungen, Verwendbarkeit, Häufigkeit, Arbeitsaufwand sowie Dauer der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen (Anlage 2) zu entnehmen.

Ziele des Studiums

(1) Der Master-Studiengang Vocational Education and Personnel Capacity Building baut auf einem naturwissenschaftlich-technischen, wirtschaftswissenschaftlichen oder erziehungswissenschaftlichen
Hochschulabschluss auf. Er dient dem Erwerb einer wissenschaftlich fachlichen
Handlungskompetenz für Tätigkeitsbereiche in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Personalentwicklung. Diese Tätigkeitsbereiche sind im Wesentlichen:
1. Lehrtätigkeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
2. Administrative Tätigkeiten in Institutionen der beruflichen Aus- und Weiterbildung
3. Administrative und gestaltende Tätigkeiten in Projekten der beruflichen Aus- und Weiterbildung
4. Administrative und gestaltende Tätigkeiten in der Lehrerbildung für den berufsbildenden Bereich
5. Forschungstätigkeiten in der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie Erwachsenenbildung

(2) Das Master-Studium erweitert und vertieft vorhandene Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten der Projektierung, Planung, Gestaltung und Bewertung von beruflicher Bildung sowie Erwachsenenbildung und Personalentwicklung gemäß existierender landesspezifischer
Bedingungen.

(3) Ziel der Ausbildung ist ein Absolvent, der die vielfältige Einbettung des Berufsbildungssystems, von Maßnahmen und Projekten beruflicher Aus- und Weiterbildung in die Struktur einer Gesellschaft und die daraus entstehenden Einflüsse und Bedingungen erkennen und bezüglich
der Gestaltung von Aus- und Weiterbildungsprozessen praktisch umsetzen kann.

(4) Die Ausbildung soll zum Einsatz in Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, Hochschulen und Forschungsinstitutionen, Behörden, Planungs- und Beratungsbüros, Personal- und Bildungsabteilungen in Wirtschaftsunternehmen, nationalen und internationalen Organisationen, die sich mit der Entwicklung von Humanressourcen auf nationaler oder regionaler Ebene befassen,
befähigen.

Zugangsvoraussetzungen

(1) Als Zugangsvoraussetzung zum Studium gilt der Abschluss eines in der Bundesrepublik Deutschland anerkannten Hochschulstudiums sowie eine mindestens einjährige für den Studiengang einschlägige berufliche Tätigkeit.

(2) Für das Studium an der Technischen Universität Dresden ist von ausländischen Bewerbern der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse zu erbringen (deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder Test-DaF – Stufe 4. Wird der Studiengang als Studienangebot der TU Dresden vollständig oder teilweise im Ausland (in Kooperation mit anerkannten ausländischen Hochschulen) durchgeführt, müssen Bewerber anhand üblicher Tests eine sichere Beherrschung der englischen Sprache nachweisen (IELTS: Level 6.0, TOEFL 80
Punkte (internetbasiert) oder anerkannte spezifische Sprachtests der Herkunftsländer).

(3) Über den Zugang entscheidet das Immatrikulationsamt nach Rücksprache mit dem zuständigen Prüfungsausschuss auf der Grundlage eines schriftlichen Antrages des Bewerbers.

(4) Die Einschreibebedingungen sind durch die Immatrikulationsordnung der Technischen Universität geregelt.

Studienbeginn und Studiendauer

(1) Das Master-Studium kann jeweils zum Wintersemester aufgenommen werden.

(2) Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester (zwei Jahre) und umfasst neben der Präsenz das Selbststudium, betreute Praxiszeiten sowie die Master-Prüfung.

Zusätzliche Informationen

Preisinformation: Für ein Erststudium an der TU Dresden werden derzeit keine Studiengebühren verlangt. Semesterbeitrag 169,70 Euro

Vocational Education and Personnel Capacity Building

Preis auf Anfrage