AEO / Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

Kurs

In Hamburg und Nürnberg

480 € MwSt.-frei

Beschreibung

Gegenstand dieses Bausteins sind die Zertifizierung, die Privilegien und Verantwortlichkeiten des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten/AEO im nationalen und internationalen Kontext.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Hamburg
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Christoph-Probst-Weg 3, 20251

Beginn

OktoberAnmeldung möglich
MärzAnmeldung möglich
Nürnberg (Bayern)
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Beginn

MaiAnmeldung möglich

Hinweise zu diesem Kurs


Sie erlernen umfassend den Nutzen, aber auch die Verantwortlichkeiten kennen, die eine Zertifizierung zum „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten/AEO“ mit sich bringen.
Eingehend behandelt und vermittelt werden die Zertifizierungsvarianten, die Selbstauskunft und die Antragstellung, sowie die innerbetrieblich eventuell notwendigen organisatorischen Veränderungen zur Erlangung der Bewilligung.


Neueinsteiger, Sachbearbeiter und Führungskräfte aus Logistik- und Speditionsunternehmen, sowie aus dem importierenden und exportierenden Gewerbe (Handel, Produktion und Supply-Chain).

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Meinungen

Themen

  • Management
  • Kommunikation
  • Ausbildung
  • Überblick zum Thema
  • Inforamtionen
  • AEO / Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
  • Historie und Zielsetzung des AEO
  • Das Compliance-Screening
  • Die Sicherheitserklärung
  • Nutzen und Verantwortlichkeiten

Dozenten

Dozenten der GRUNDIG AKADEMIE

Dozenten der GRUNDIG AKADEMIE

Management

Inhalte

Methoden

Impuls-Vorträge und Theorie-Input, Gruppenübungen basierend auf Praxisbeispielen, eigene Projektion als Fallbeispiele, Feedback und Praxistransfer

Schwerpunkte
  • Historie und Zielsetzung des AEO
  • Das Sicherheitskonzept für die Lieferkette
  • Das WCO Safe-Frame-Work
  • Die EU-gesetzlichen Grundlagen
  • Die Rechte und Pflichten des Bewilligungsinhabers
  • Die AEO-Privilegien und der UZK neuester Fassung
  • Die AEO-Bewilligungsvarianten
  • Das Compliance-Screening
  • Die ausgelagerten Aufgabenbereiche
  • Die Sicherheitserklärung
  • Das C-TPAT-Abkommen mit den USA
  • Praxiserfahrungen der Bewilligungsinhaber
  • AEO und der „bekannte Versender“

AEO / Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

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