Architektur

Master

In Biberach

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Master

  • Ort

    Biberach

  • Dauer

    2 Jahre

Im Rahmen des konsekutiven Master-Studiengangs sollen den Studierenden fachliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden zum Beruf des Architekten vermittelt werden. Die Lehre im Studiengang Architektur mit dem Studienziel Master ist wissenschaftlich orientiert und darauf ausgelegt, planerische und bauliche Probleme systematisch und selbständig zu analysieren und ganzheitlich zu lösen. Die Ausbildung soll dazu befähigen, übergeordnete Aufgaben des Architekten auf wissenschaftlicher,konzeptioneller und strategischer Ebene zu lösen.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Biberach (Baden-Württemberg)
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Postfach 1260, 88382

Beginn

auf Anfrage

Hinweise zu diesem Kurs

Die Zulassung zum Master-Studiengang Architektur (Master of Arts) erfolgt unter
der Voraussetzung eines Hochschulabschlusses der gleichen Fachrichtung, mit dem Abschlussgrad Bachelor oder dem Diplom.

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Themen

  • Architektur

Inhalte

Die Lehre im Studiengang Architektur mit dem Studienziel Master ist wissenschaftlich orientiert und darauf ausgelegt, planerische und bauliche Probleme systematisch und selbständig zu analysieren und ganzheitlich zu lösen. Die Ausbildung soll dazu befähigen, übergeordnete Aufgaben des Architekten auf wissenschaftlicher,konzeptioneller und strategischer Ebene zu lösen.
Dabei wird angestrebt, den Komplex der architektonischen Planung und Realisation in seinen baulich-technischen, ökonomisch-ökologischen, künstlerischgestalterischen und in seinen sozial-politischen Abhängigkeiten zu erfassen und abzuwägen.

Studienstruktur

Die Zulassung zum Master-Studiengang Architektur (Master of Arts) erfolgt unter der Voraussetzung eines Hochschulabschlusses der gleichen Fachrichtung, mit dem Abschlussgrad Bachelor oder dem Diplom.
Bei Abweichungen der Studienstruktur anderer Hochschulen von der Studienstruktur der Hochschule Biberach entscheidet der Prüfungsausschuss unter Würdigung Absatz (2) - (3) über die Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen und somit über die Zulassung zum Studium.

Studienleistungen

Im Masterstudium müssen in den Semestern ma 1 – ma 4 insgesamt 4 Wahlpflichtfächer im Modul Einstein erfolgreich abgeschlossen werden.
Im Modul Gaudí müssen in den Semestern ma 1 und ma 2 Wahlpflichtfächer erfolgreich abgeschlossen werden. Bei Erfordernis können Einschränkungen bei den Wahlmöglichkeiten unter den
Wahlpflichtfächern durch den Fakultätsrat beschlossen werden.
Wahlpflichtfächer können auch in anderen Studiengängen belegt werden. Die Anerkennung ist nicht von der Zuordnung in die Fächergruppen bzw. von Themenschwerpunkten abhängig. Der Prüfungsausschuss entscheidet über Zuordnung,Anerkennung und anrechenbare Creditpunkte, er kann den Dekan entsprechend beauftragen.

Stegreifentwürfe
Im Masterstudiengang werden in den Semestern ma 1 - 4 jeweils Stegreifentwürfe angeboten. Die Teilnahme an einem Stegreifentwurf je Semester ist zulässig. Insgesamt müssen 2 Stegreifentwürfe mindestens mit der Note „ausreichend“ abgelegt werden. Bei Teilnahme an allen Stegreifentwürfen werden die besten 2 Ergebnisse gewertet.
Das Lehrangebot der Stegreifentwürfe im Bachelorstudiengang und Masterstudiengang kann identisch sein.

Art und Aufbau der Prüfung
Fachprüfungen setzen sich aus den Modul- und Modulteilprüfungen des Studiums zusammen und schließen Pflicht- und Wahlpflichtfächer ein.
Modulprüfungen bestehen aus einer oder mehreren studienbegleitenden Modulteilprüfung(en).

Master-Arbeit (Thesis)
Die Master-Arbeit ist eine Prüfungsarbeit, die zeigen soll, dass der Kandidat dazu in der Lage ist, ein Problem aus dem Gegenstandsbereich der Architektur innerhalb des Master-Studiengangs mit den erforderlichen Methoden in dem festgelegten Zeitraum zu bearbeiten.
Das Arbeitsthema der Master-Arbeit wird von den Prüfern bestimmt. In Ausnahmefällen kann unter Zustimmung der Prüfer ein selbst gewähltes Arbeitsthema der Master-Arbeit dem Prüfungsausschuss vorgelegt werden. Das Thema muss vom Prüfungsausschuss genehmigt werden.
Die Master-Arbeit wird von 3 Prüfern bestimmt und geprüft. Die Prüfer werden vom Fakultätsrat festgelegt. Fällt einer der Prüfer im Lauf des Verfahrens aus, bestimmt der Fakultätsrat einen Ersatzprüfer.


Bewerbungsfrist für das Sommersemester bis zum 15. Januar, für das Wintersemester bis zum 15. Juli bei der Hochschule eingegangen sein.

Studienbeginn zum Wintersemester und Sommersemester

Zusätzliche Informationen

Preisinformation: Semesterbeitrag 72 Euro pro Semester Studiengebühren 500 Euro pro Semester

Architektur

Preis auf Anfrage