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Auf dem Prüfstand: Ist mein Betrieb wirklich ein Tendenzbetrieb?
Seminar
In Frankfurt ()
Beschreibung
-
Kursart
Seminar
-
Niveau
Anfänger
-
Dauer
2 Tage
Auf dem Prüfstand: Ist ihr Betrieb ein Tendenzbetrieb? Abgrenzung: Betrieb - Unternehmen - Konzer? Was versteht man unter Tendenzunternehmen / -betriebe? Richtige Einordnung von "Mischunternehmen? Geistig-ideelle Abgrenzungskriterie? Berichterstattung und Meinungsäußerun? Auswirkungen auf das Arbeitsrech? Erweitertes Fragerecht des Arbeitgeber? Gerichtet an: Betriebsräte
Meinungen
Inhalte
- Auf dem Prüfstand: Ist ihr Betrieb ein Tendenzbetrieb?
- Abgrenzung: Betrieb - Unternehmen - Konzern
- Was versteht man unter Tendenzunternehmen / -betrieben
- Richtige Einordnung von "Mischunternehmen"
- Geistig-ideelle Abgrenzungskriterien
- Berichterstattung und Meinungsäußerung
- Auswirkungen auf das Arbeitsrecht
- Erweitertes Fragerecht des Arbeitgebers
- Loyalitätspflichten der Mitarbeiter
- Auswirkungen auf den Gleichbehandlungsgrundsatz
- Tendenzwidrigkeit als Kündigungsgrund?
- Kündigungsschutz
- Eingeschränkte Beteiligungsrechte für Betriebsräte
- Einschränkungen bei Betriebsänderungen, Interessenausgleich, Sozialplan
- Mitbestimmung bei Arbeitszeitveränderung
- Besonderheiten bei Einstellungen, Versetzung und Entlassungen
- Personalfragebogen: Was ist zulässig?
- Sonderfall Tendenzbetrieb: Ausschluss der Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Kein Wirtschaftsausschuss - Konsequenzen für den Betriebsratsalltag
- Informationsrechte auch ohne Wirtschaftsausschuss richtig nutzen!
- Das sagt die Rechtsprechung: Wichtige aktuelle Entscheidungen
- Betriebsrat vor Gericht: Verfahren und Besonderheiten bei Rechtsstreitigkeiten
Ob soziale Einrichtungen, Verlage oder Parteien: Tendenzbetriebe wollen nicht nur Geld verdienen, sondern verfolgen auch karitative, kulturelle oder politische Ziele. Deshalb hat der Arbeitgeber hier einige Sonderrechte. Dazu gehört auch eine eingeschränkte Beteiligung des Betriebsrats! Aber fällt Ihr Betrieb tatsächlich unter den Tendenzschutz? Oder haben Sie sogar mehr zu sagen, als Sie denken? Finden Sie es heraus! Ob Loyalitätspflichten oder Kündigungsschutz: Bei uns erfahren Sie alles über die Besonderheiten rund um die Mitbestimmung in Tendenzbetrieben. Lernen Sie, wie Sie Ihre Informationsrechte auch ohne Wirtschaftsausschuss voll ausschöpfen. Und: Nutzen Sie unsere Praxis-Tipps, um Ihre Kollegen - trotz eingeschränkter Mitbestimmung - optimal zu schützen. -
- Auf dem Prüfstand: Ist ihr Betrieb ein Tendenzbetrieb?
- Abgrenzung: Betrieb - Unternehmen - Konzern
- Was versteht man unter Tendenzunternehmen / -betrieben
- Richtige Einordnung von "Mischunternehmen"
- Geistig-ideelle Abgrenzungskriterien
- Berichterstattung und Meinungsäußerung
- Auswirkungen auf das Arbeitsrecht
- Erweitertes Fragerecht des Arbeitgebers
- Loyalitätspflichten der Mitarbeiter
- Auswirkungen auf den Gleichbehandlungsgrundsatz
- Tendenzwidrigkeit als Kündigungsgrund?
- Kündigungsschutz
- Eingeschränkte Beteiligungsrechte für Betriebsräte
- Einschränkungen bei Betriebsänderungen, Interessenausgleich, Sozialplan
- Mitbestimmung bei Arbeitszeitveränderung
- Besonderheiten bei Einstellungen, Versetzung und Entlassungen
- Personalfragebogen: Was ist zulässig?
- Sonderfall Tendenzbetrieb: Ausschluss der Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Kein Wirtschaftsausschuss - Konsequenzen für den Betriebsratsalltag
- Informationsrechte auch ohne Wirtschaftsausschuss richtig nutzen!
- Das sagt die Rechtsprechung: Wichtige aktuelle Entscheidungen
- Betriebsrat vor Gericht: Verfahren und Besonderheiten bei Rechtsstreitigkeiten
Auf dem Prüfstand: Ist mein Betrieb wirklich ein Tendenzbetrieb?