Auffrischung der Sachkunde BGR 128 / TRGS 519
Seminar
In Dortmund

Beschreibung
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Kursart
Intensivseminar
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Niveau
Anfänger
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Ort
Dortmund
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Unterrichtsstunden
8h
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Dauer
1 Tag
Auffrischung der Sachkunde / Fachkunde - TRGS 519 - TRGS 524 - BGR 524.
Gerichtet an: Zielgruppen des Seminars -Sachkundige nach BGR 128 bzw. TRGS 519 -Mit der Bauleitung oder Projektsteuerung bei Entkernungs-, Abbruch-, Sanierungs- u. Instandhaltungsarbeiten entsprechender Maßnahmen betraute Personen
Wichtige Informationen
Dokumente
- FlyerBGRAuffrischung.pdf
- AnmeldUmweltkollegFrisch.pdf
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Themen
- Arbeitsschutz
- Schadstoffe
- Sachkunde
- BGR 128
- TRGS 524
- TRGS 521
- Fachkunde
Dozenten

Andreas Eberstein
Arbeitssicherheit
Inhaber eines Ing.-Büros und Dozent für Arbeitssicherheit u.a. an berufsgenossenschaftlichen Akademien, beschäftigt sich seit 1990 mit Asbest und Arbeitssicherheit
Inhalte
Ergänzung zur Fachkunde nach TRGS 524 / Sachkunde nach BGR 128 (Berufsgenossenschaftliche Regel zu Arbeiten in kontaminierten Bereichen) und zur TRGS 521
Die TRGS 524, die offiziell seit Anfang 2010 die BGR 128 abgelöst hat, ist ebenso Thema wie die weiteren Regeln zum Umgang mit Gefahrstoffen auf Baustellen.
Sie sind einem ständigen Wandel unterworfen. Dies gilt ebenso für Instandhaltungs-, Entkernungs- und Sanierungsarbeiten wie für Abbruch und Tiefbau.
Einerseits werden die Gesetze, Verordnungen und die nachgeschalteten Vorschriften an europäisches (z.B. GefahrstoffV, REACH) und weltweites (z.B. GHS) Recht angepasst, andererseits werden neue Daten über die Gefährlichkeit von Stoffen und neue medizinische Erkenntnisse, aber auch neue Arbeitstechniken und die Erfahrungen berufsgenossenschaftlicher Präventionsarbeit in die Regelwerke eingearbeitet.
2005: Änderung der GefahrstoffV - 2007: REACH - 2010: GHS und TRGS 524
Die Neufassung der Gefahrstoffverordnung von 2005, die aufgrund der Anpassung an das europäische Regelwerk notwendig wurde, machte eine Angleichung aller nachrangigen Regeln nötig. Dies sind beispielsweise die Technischen Regeln für Gefahrstoffe [TRGS] oder die berufsgenossenschaftlichen Regeln [BGR], die direkt die Arbeiten auf Baustellen betreffen.
Auffrischung der Sachkunde BGR 128 / TRGS 519