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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4

Seminar

In Offenbach am Main ()

395 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Dauer

    1 Tag

Das Zentrum Umweltinstitut Offenbach präsentiert das folgende Programm, mit dem Sie Ihre Kompetenzen stärken sowie Ihre gesteckte Ziele erreichen können. In dem Kurs zu dieser Schulung gibt es verschiedene Module zur Auswahl und Sie können mehr über die angebotenen Thematiken erfahren. Einfach anmelden und Zugang zu den folgenden Themen erhalten

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Inhalte

Fortbildungspflicht nach der neuen TRGS 519 (2014) Bundesweit staatlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang nach Anlage 5 der neuen TRGS 519 (Stand: Januar 2014)

Beschreibung:
Mit aktuellem Bescheid des Regierungspräsidiums Kassel vom 18.06.2014 bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang.

Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über einen sachkundigen Verantwortlichen sowie (bei schwach gebundenem Asbest) zusätzlich über einen sachkundigen Vertreter verfügen. Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von 6 Jahren.

Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, behalten bis zum 30. Juni 2016 ihre Gültigkeit. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrgangs. SICHERN SIE SICH RECHTZEITIG EINEN PLATZ IN EINEM AUFFRISCHUNGSLEHRGANG.

Inhalte:
  • Herkunft, Verwendung, Materialeigenschaften von Asbest
  • Schwach gebundene / fest gebundene
    Asbestprodukte, Unterscheidung und Sanierungsbedarf
  • Neue und bekannte Fundstellen von Asbest in Baumaterialien
  • Gefährdungen und Berufskrankheiten bei Arbeiten mit Asbest
  • Arbeitsverfahren bei ASI-Arbeiten: BGI-Verfahren,
    Verfahren geringen Umfangs, umfangreiche Verfahren
  • Unzulässige Arbeitsverfahren für ASI-Arbeiten, Anwendungsgrenzen der Standardverfahren
  • Gesetzliche Grundlagen (GefStoffV, REACh-V, ChemG, SGB VII –
    Berufsgenossenschaft, Kreislaufwirtschaftsgesetz, StGB)
  • TOP-Konzept des Arbeitsschutzes
  • Organisatorische Vorarbeiten
    (Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplan, arbeitsmedizinische Vorsorge)
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Änderungen in den Vorschriften, Neuerungen
  • Umfangreiche Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten


Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4

395 € zzgl. MwSt.