Seminar

In Köln und Stuttgart

700 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Anfänger

Nutzen Sie den Workshop, um sich mit den neuen Anforderungen für Auftraggeber bei der Auftragsdatenverarbeitung vertraut zu machen. Erfahren Sie, wie Sie Standardverträge nach den neuen Anforderungen formulieren müssen. Sie erhalten Tipps für die Erstellung einer Prüfungskonzeption für Auftragnehmer. Der Workshop hilft Ihnen, Bußgelder zu vermeiden. Gerichtet an: Datenschutzbeauftragte und -verantwortliche, Dienstleistungsunternehmen, externe Datenschutzbeauftragte, Datenschutzberater

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Köln (Nordrhein-Westfalen, NRW)
Karte ansehen
50000

Beginn

auf Anfrage
Stuttgart (Baden-Württemberg)
Karte ansehen
70000

Beginn

auf Anfrage

Fragen & Antworten

Ihre Frage hinzufügen

Unsere Berater und andere Nutzer werden Ihnen antworten können

Wer möchten Sie Ihre Frage beantworten?

Geben Sie Ihre Kontaktdaten ein, um eine Antwort zu erhalten

Es werden nur Ihr Name und Ihre Frage veröffentlicht.

Meinungen

Dozenten

RA Thomas Müthlein

RA Thomas Müthlein

Datenschutzrecht

Geschäftsführer, DMC Datenschutz-Management und Consulting GmbH, Köln, GDD-Vorstand, Bonn

Inhalte

Mit der BDSG-Novelle II 2009 (BGBl. 2009, S. 2814) hat der Gesetzgeber kurzfristig die Anforderungen für Auftraggeber bei der Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG verschärft.

Zum einen unterliegt der Auftraggeber jetzt einer Bußgeldandrohung, wenn er "...entgegen § 11 Abs. 2 Satz 2 einen Auftrag nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise erteilt ..." (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 b BDSG). Zur Bestimmung des Inhaltes eines Auftrages hat der Gesetzgeber zehn Einzelaspekte genannt, die verbindlich zu regeln sind. Die Neuregelung erfordert eine wesentlich stärkere auftragsbezogene Detaillierung in den einzelnen Regelungen als bisher. Die bislang genutzten Vertragsmuster können in der üblichen Weise nicht weiter genutzt werden.

Zum anderen wird der Auftraggeber im Hinblick auf die Kontrolle des Auftragnehmers - bußgeldbewehrt - in die Pflicht genommen. Der Auftragnehmer ist hinsichtlich der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen sowohl vor Beginn der Verarbeitung als auch während der Auftragsbeziehung zu kontrollieren. Die durchgeführten Kontrollen sind durch den Auftraggeber nachzuweisen.

Schwerpunkte des Workshops sind im Hinblick auf die neuen Anforderungen insbesondere Entwicklung und Anwendung von Standardverträgen, die sinnvolle Regelung von technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie die Konzeption von Prüfungen bei den Auftragnehmern.

Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung

  • Anforderungen und grundsätzliche Aspekte
  • Haftung
  • Prozessgestaltung für den Abschluss neuer Vereinbarungen
  • Diskussion von Gestaltungsalternativen (Funktionsübertragung, EU-Standardverträge)
  • Grenzüberschreitende Auftragsdatenverarbeitung
  • Unterschiede der "Auftraggebersicht" und "Auftragnehmersicht"

Auftragsgestaltung nach § 11 BDSG

  • Prozess zur Auftragsvergabe
  • Auftragsgestaltung:
    • Abgrenzung zu Leistungsverträgen / SLA
    • Rahmenvereinbarungen/ Einzelvereinbarungen
    • Zwingende/ freiwillige Inhalte
    • Aufbau und Standardisierungsmöglichkeiten
    • Festlegung technischer und organisatorischer Maßnahmen nach § 9 BDSG und Anlage

Ausgestaltung / Umsetzung der Kontrollpflichten

  • Kontrollpflichten
  • Kontrollkonzept
    • Wie soll kontrolliert werden?
    • Was soll kontrolliert werden?
  • Dokumentation
  • Kontrollmuster / Dokumentationsmuster

Tagesfragen und Fallübungen

Auftragsdatenverarbeitung

700 € zzgl. MwSt.