Ausbau und Benutzung von Gewässern

Seminar

In Dresden

390 € inkl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Praktisches Seminar

  • Niveau

    Anfänger

  • Ort

    Dresden

  • Unterrichtsstunden

    8h

  • Dauer

    1 Tag

Durch die nationale und internationale Rechtsprechung
verschärfen sich die Ansprüche an die Zulassung
wasserwirtschaftlicher bzw. wasserbaulicher Projekte
zunehmen. Arbeitshilfen und Leitfäden sind jung und es
mangelt vielfach an konkreten praktischen Beispielen der
unmittelbaren Anwendung und Umsetzung.
Ziel der Veranstaltung ist es, gemeinsam Wege
aufzuzeigen, um kosten- und zeiteffiziente
wasserrechtliche Planauf-stellungs- und Genehmigungsoder
Erlaubnisverfahren mit rechtssicheren Ergebnissen
zu erreichen.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Dresden (Sachsen)
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Meraner Str. 10, 01217

Beginn

auf Anfrage

Hinweise zu diesem Kurs

Das Seminar richtet sich an alle öffentlichen und privaten Vorhabens- und Entscheidungsträger, die sich mit der Aufstellung von wasserfachlichen Plänen bzw. der Realisierung und Zulassung wasserrechtliche relevanter Projekte befassen.

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Themen

  • Wasserschutz
  • Habitatschutz
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Dozenten

Roland Meinecke

Roland Meinecke

Wasserfach

Inhalte

Durch die nationale und internationale Rechtsprechung (OVGs, BVerwG, EuGH) verschärfen sich die Ansprüche an die Zulassung wasserwirtschaftlicher bzw. wasserbaulicher Projekte zunehmend. Die FFH- und Vogelschutz-Richtlinie (vgl. § 34 ff. BNatSchG 2017), die Richtlinie zur Projekt-UVP (vgl. UVPG 2017) und die Richtlinie zur UVP für Pläne und Programme (SUP-RL; s. § 14 ff. UVPG) entfalten unmittelbare Wirkung auf das Handeln der Wasserbehörden des Bundes und der Länder.

Seit dem Urteil des EuGH zur Weservertiefung im Jahr 2015 hat zudem die EU-Wasserrahmenrichtlinie einen massiven Einfluss auf den gesetzlichen und inhaltlichen Rahmen, in dem sich Vorhaben der Gewässerbenutzung bzw. des Ausbaus und der wesentlichen Umgestaltung von Gewässern orientieren müssen.

Weitere maßgebliche europäische Richtlinien aus dem Bereich des Umwelt- und Naturschutzes, umgesetzt in nationales Recht, greifen unmittelbar in die förmlichen Verfahren zur Zulassung und Gestattung ein. Nicht zuletzt haben das nationale Artenschutzrecht und das Umweltschadensgesetz einen großen Einfluss auf die Realisierbarkeit wasserbaulicher Projekte.

Vorgenannte Regelungen haben somit weitreichende Folgen für konkrete wasserrechtlich zulassungsbedürftige Projekte und Pläne. Ihre formalen Vorgaben müssen in der täglichen Praxis der wasserrechtlichen und -fachlichen Plan- und Genehmigungsverfahren „operationalisiert“ werden.
Arbeitshilfen und Leitfäden sind jung und es mangelt vielfach an konkreten praktischen Beispielen der unmittelbaren Anwendung und Umsetzung.

An Beispielen (Ausbau, Herstellung von Gewässern; wasserrechtlicher Erlaubnis zur Einleitung bzw. Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser u.v.m.) werden Theorie und Praxis der Regelungsumsetzung aus der Sicht der Betroffenen (Vorhabenträger, Behörden, Kommunen, Planer) behandelt.

Einen wichtigen Schwerpunkt des Seminars bilden die eigenen Erfahrungen und Probleme der Teilnehmer. Ziel der Veranstaltung ist es, gemeinsam Wege aufzuzeigen, um kosten- und zeiteffiziente wasserrechtliche Planauf-stellungs- und Genehmigungs- oder Erlaubnisverfahren mit rechtssicheren Ergebnissen zu erreichen.

Die praktischen Erfahrungen des Seminarleiters und der Teilnehmer*innen mit der Erstellung eines „Fachbeitrages WRRL“ wird einen besonderen Raum einnehmen. Auch der Umgang mit den sogenannten Ausnahmemöglichkeiten auf der Grundlage von § 31 Abs. 2 WHG bzw. Art. 4 Abs. 5 und Abs. 7 der Wasserrahmenrichtlinie wird beleuchtet.


Themen
  • Gewässerausbau
  • Umweltrechtliche Hürden
  • Wasserrahmenrichtlinie
  • Fachbeiträge Wasser, Naturschutz
  • Artenschutzfachbeitrag
  • Ausnahmen
  • u.a

Zusätzliche Informationen

Infos und Anmeldung: https://www.dgfz.de/ausbau-und-benutzung-von-gewaessern/

Ausbau und Benutzung von Gewässern

390 € inkl. MwSt.